Betrugsversuche: Warnung vor falschen FMA-Mitarbeitern
14. Mai 2021
Die Betrüger treten via E-Mail oder Telefon an eine Person heran und behaupten, Informationen über ein gescheitertes Investment der kontaktierten Person mit einem nicht lizensierten Unternehmen zu haben, und sollen das veruntreute Geld rückerstatten.
In Einzelfällen wird auch auf „Forex- or Crypto-Currency-Accounts“ der Zielperson Bezug genommen oder danach gefragt. In der Folge fordert der falsche FMA-Mitarbeiter dazu auf, die Kopie eines Ausweises/Reisepasses postalisch oder elektronisch zu übermitteln, um das Investment zurückholen zu können. Es werden die Kontodaten des Opfers angefordert und die Überweisung eines Geldbetrages als Bearbeitungsgebühr, Spesenersatz oder Bankgebühr auf ein angegebenes Konto, in der Regel bei einer ausländischen Bank, verlangt.
In den meisten Fällen gab sich der Betrüger als angeblicher FMA-Mitarbeiter mit dem Namen „Denis Miller“ aus und verwendeten folgende Kontaktdaten: denismiller.fma.austria@gmail.at sowie die Telefonnummern +49 6991150111 oder +46 152 50 14 06.
Die Betrüger haben sich aber auch schon als vermeintliche Mitarbeiter der britischen Aufsichtsbehörde FCA ausgegeben und folgende Kontaktdaten verwendet: jnsmabel@gmail.com und die Telefonnummer +43 1 5555797.
Phishing und/oder Vorschuss-Betrug
Die Betrüger versuchen so, einerseits ihren Opfern Kontodaten und Ausweiskopien (Phishing) herauszulocken, mit denen sie dann betrügerische Transaktionen tätigen. Andererseits handelt es sich um sogenannten „Vorschuss-Betrug“, bei dem vorab die Überweisung einer Gebühr (Steuern, Transaktionsgebühren, Bankgebühren oder Ähnliches) verlangt wird, um dann angeblich einen größeren Geldbetrag (einen fiktiven Lottogewinn, eine Erbschaft oder Geld aus einem gescheiterten Investment oder Ähnliches) überweisen zu können.
Die Betrüger kassieren die Gebühr, das Geld kommt selbstverständlich nie. Die FMA hat bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Alle Personen, die mit derartigen Kontaktaufnahmen konfrontiert sind, werden ersucht, umgehend die FMA zu informieren. Auf keinen Fall sollen irgendwelche Zahlungen geleistet und keinesfalls Informationen wie Kontodaten bekanntgegeben oder Ausweiskopien übermittelt werden.
Wenn bereits Daten übermittelt oder Gelder überwiesen wurden, sollte der Vorfall umgehend bei Polizei und Staatsanwaltschaft angezeigt werden, damit diese mit strafrechtlichen Mitteln einschreiten und potenzielle weitere Personen vor Schaden schützen kann.
Quelle: FMAAutoren

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