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Amazon: Machtmissbrauch durch Algorithmen?

Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen Amazon auf die Anwendung eines neuen Paragrafen zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne ausgeweitet.
Von Redaktion
16. November 2022

Mit Entscheidung vom 5. Juli 2022 hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und das neue Aufsichtsinstrument (vgl. „Hintergrund“) deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden kann. Gegen diese Entscheidung hat Amazon Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Die Entscheidung bleibt aber bis dahin vorläufig vollstreckbar.

Vorwurf: Preiskontrolle und „Brandgating“

In dem ersten der beiden Verfahren, die sich auf bestimmte Verhaltensweisen von Amazon beziehen, untersucht das Bundeskartellamt Preiskontrollmechanismen. Es geht dabei um eine algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen kann dazu führen, dass Händlerangebote für Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden.

Das zweite Verfahren behandelt das Problem des sog. Brandgatings. Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z.B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen.

Hintergrund

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift, § 19a GWB, erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Neben Amazon hat das Amt eine überragende marktübergreifende Bedeutung bereits bei Alphabet/Google und bei Meta/Facebook festgestellt. Weitere Verfahren, die sich gegen konkrete Verhaltensweisen von großen Digitalkonzernen richten, laufen gegen Google/Alphabet Meta/Facebook.

Quelle: Bundeskartellamt

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