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EUDR am Wendepunkt: Verschiebung und Vereinfachungen ante portas

Rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Eigentlich sollten die neuen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette ab Ende 2025 gelten. Massive Bedenken aus Wirtschaft und Politik führen nun aber zu Last-Minute-Änderungen.
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen Änderungsvorschlag zur Vereinfachung der Sorgfaltspflichten und Entlastung des dazugehörigen IT-Systems vorgelegt. Ein anschließendes Verhandlungsmandat des Rates der Europäischen Union und die vom Europäischen Parlament angenommenen Vorschläge ergänzen diesen durch weitere Änderungen. Schließlich wurde am 4. Dezember 2025 im Rahmen der Trilogverhandlungen eine Einigung zwischen Parlament und Rat erzielt. Im Folgenden sind die wesentlic...

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