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EUDR-Compliance: Neue Erleichterungen und praktische Umsetzung

Die Verschiebung der EUDR bietet eine Atempause, doch die Compliance-Pflichten entlang der Lieferkette bleiben bestehen. Unternehmen sollten die gewonnenen Erleichterungen und die zusätzliche Zeit nutzen, um interne Prozesse und Verträge rechtssicher und haftungsminimierend aufzusetzen.
Von Thomas Baumgartner LL.M., Rosa Schneck
03. März 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2026
Das Ziel der EUDR1 ist die Eindämmung und Umkehrung der weltweiten Entwaldung, wozu der Verbrauch innerhalb der Europäischen Union einen wesentlichen Beitrag leistet. Zu diesem Zweck statuiert die EUDR umfassende unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten. Nach Widerstand aus der Wirtschaft und öffentlichen politischen Debatten kam es im Dezember 2025 zur Verschiebung des Geltungsbeginns sowie zu gewissen Erleichterungen in Bezug auf die Sorgfaltspflichte...

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