Cybersicherheitsschulung für zertifizierte Leitungsorgane - NIS-2
Von 29. September 2026 bis 01. Oktober 2026 / Live-Online oder vor Ort: Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien, barrierefreier Zugang
Worum geht es?
Im Rahmen der Veranstaltung werden die technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 2022/2055 vermittelt.
Als NIS-2-Officer verfügen Sie über umfassende Kenntnisse im Bereich Cybersicherheit, Risikomanagement und der relevanten gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in der Lage, Sicherheitsstrategien zu entwickeln, umzusetzen und zu überwachen sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben innerhalb der Organisation zu sorgen.
Ihr fachlicher Nutzen
Sie sind bereits in der Lage, allgemeine Maßnahmen zur Herstellung der Informationssicherheit zu definieren und umzusetzen.
Im Rahmen dieser Ausbildung erfahren Sie:
- Was das Schutzgut und Schutzziel der NIS-2-Richtlinie ist und wie diese rechtlichen Aspekte in das ISMS Ihrer Einrichtung zu berücksichtigen sind.
- Wie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung durchzuführen ist.
- Ob die von Ihnen getroffenen Maßnahmen auch rechtlich wirklich notwendig sind.
- Wie NIS-2-Projekte in der Praxis sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht umgesetzt werden können und wie Fallstricke vermieden werden können.
- Welche Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind und welche für Ihre Einrichtung maßgeblich sind.
- Das Zusammenspiel zwischen dem NISG 2024 und dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz.
- Wann und wie eine Registrierung und Selbstdeklaration zu erfolgen hat.
- Wie aus rechtlich abstrakten Vorgaben technisch konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können, damit ein NIS-Audit bestanden werden kann.
- Wie NIS-Prüfungen für gewöhnlich ablaufen und welche rechtlichen Fallstricke zu bewältigen sind.
- Wie Mitarbeiter und Leitungsorgane zu schulen sind und wie ein effektives Lieferantenmanagement aufgebaut und betrieben werden kann
Interessant für
- Juristen, die im Bereich des IT-Sicherheitsrechts tätig sind und NIS-2-Projekte aus rechtlicher Sicht begleiten dürfen
- IT-Sicherheitsfachkräfte, die eine technische Umsetzung im Lichte der rechtlichen Vorgaben durchführen möchten