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LSD-BG: Auftraggeberhaftung und sonstige „Fallen“ versteckter Arbeitskräfteüberlassung

Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bringt höhere Strafrahmen mit sich und schreibt einen „Kontrollplan“ zur systematischen Überprüfung von Arbeitgebern vor. Die Bekämpfung von Unterentlohnung und Abgabenbetrug wird damit deutlich verschärft. Inländische Unternehmen sollten sich mit dem Gesetz vor allem dann detailliert auseinandersetzen, wenn sie Subunternehmer oder überlassene Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen.
Von Mag. Wolfgang Kapek , Mag. Manuel Müllner
04. Juni 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2017, S. 28
Am 1. Jänner 2017 trat in Österreich das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Die vormals verstreuten – und vor allem im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltenen – Bestimmungen finden sich nun erstmals in einem eigenen formal einheitlichen Gesetz. Doch die neue Übersichtlichkeit geht mit einigen Verschärfungen im Bereich der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung einher. Auch für inländische Unternehmen, di...

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