Handy & Co.: Was dürfen Arbeitgeber im Verdachtsfall prüfen?
Von Mag. Dr. Josef Grünanger
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 30
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 30
Allgemeines Im Folgenden ist zu klären, ob im Falle des Verdachtes einer strafbaren Handlung auf Informations- und Kommunikationseinrichtungen („IKT“) von Arbeitnehmern („AN“) zugegriffen werden darf. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, ob AN Informations- und Kommunikationsmittel nur dienstlich (mit oder ohne ausdrücklichem Verbot der Privatnutzung) oder sowohl dienstlich als auch privat nutzen dürfen. Nicht berücksichtigt wird der Fall, dass IKT-Einrichtungen privat mit gesondertem Zugang ...
Jetzt weiterlesen mit Premium
Das erhalten Sie als Premium-Mitglied von Compliance Praxis:
- Exklusiver Vollzugang zum Online-Portal: Zugriff auf alle Inhalte des top-aktuellen Compliance Praxis-Portals
- Magazin: Österreichs 1. Compliance-Magazin, mit Experten-Beiträgen zu Best Practices, Management und Recht - 4x im Jahr Online und in Printform ins Haus
- Vernetzung: Interaktion mit Top-Expert:innen und erfahrenen Praktiker:innen inkl. vergünstigtem Eintritt zum Compliance Solution Day
Jetzt registrieren und 30 Tage gratis testen
Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden