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Handy & Co.: Was dürfen Arbeitgeber im Verdachtsfall prüfen?

Regelmäßig stellt sich die Frage, ob bei einem konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung oder Verwaltungsübertretung E-Mails, Telefon und Computer von Arbeitnehmern im Rahmen einer internen Untersuchung überprüft werden dürfen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die aktuelle Rechtslage und demonstriert das mögliche Vorgehen anhand eines Praxisbeispiels.
Von Mag. Dr. Josef Grünanger
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 30
Allgemeines Im Folgenden ist zu klären, ob im Falle des Verdachtes einer strafbaren Handlung auf Informations- und Kommunikationseinrichtungen („IKT“) von Arbeitnehmern („AN“) zugegriffen werden darf. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, ob AN Informations- und Kommunikationsmittel nur dienstlich (mit oder ohne ausdrücklichem Verbot der Privatnutzung) oder sowohl dienstlich als auch privat nutzen dürfen. Nicht berücksichtigt wird der Fall, dass IKT-Einrichtungen privat mit gesondertem Zugang ...

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