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„Das Gespräch mit dem Staatsanwalt zahlt sich immer aus“

Als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Wien hat Volkert Sackmann bis vor kurzem „clamorose“ Wirtschaftsstraffälle von Immofinanz bis OeBS zur Anklage gebracht. Heute berät er in einer Rechtsanwaltskanzlei Unternehmen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance. Im Interview zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erläutert er, wie Organisationen mit Verfehlungen von Managern oder Mitarbeitern umgehen können, um eine Verbandshaftung zu vermeiden.
Von Mag. Klaus Putzer
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 32
Im Interview Volkert Sackmann Nach zehn Jahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, davon fünf als Co-Leiter der Wirtschaftsgruppe, wechselte Volkert Sackmann Anfang 2017 zu Brandl & Talos. Er ist spezialisiert auf Strafprozessrecht, Wirtschafsstrafrecht und Compliance.  Compliance Praxis: Mit Einführung des VbVG im Jahr 2006 hat Österreich europarechtliche Vorgaben erfüllt. Welche Lücke im Strafrecht sollte geschlossen werden? Mag. Volkert Sackmann: Nun, die Idee des VbVG entstammt dem amerikani...

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