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Internal Investigations: Wie Untersuchungsergebnisse vor der Staatsanwaltschaft schützen?

Bei internen Untersuchungen werden Informationen aufgearbeitet, die auch für die Strafverfolgungsbehörden interessant sein können. Im Unternehmen sind diese Unterlagen aber nicht vor den Ermittler:innen geschützt. Durch das Beiziehen von Berufsgeheimnisträger:innen kann eine Immunisierung erreicht werden.
Von MMag. Dr. Christopher Schrank , Constantin Lehner
26. November 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2024, S. 32
Interne Untersuchungen Ziel einer internen Untersuchung ist die Aufklärung eines verdachtsbegründenden Sachverhalts. Gibt es noch keine Anzeige, können die Ergebnisse der Untersuchung dazu genutzt werden, eine Schadenswiedergutmachung in die Wege zu leiten und dadurch in vielen Fällen eine komplette Straffreiheit zu erlangen („tätige Reue“). Läuft bereits ein Ermittlungsverfahren, kann der Bericht dazu genutzt werden, mit den Behörden zu kooperieren (zB Kronzeugenregelung, Diversion). Freilic...

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