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Vordatierte Kündigung: Arbeitgeber muss 4.000 Euro nachzahlen

Am letzten Tag seiner Probezeit erkrankte ein Arbeitnehmer und wurde daraufhin gekündigt. Der Arbeitgeber datierte die Kündigung um eine Woche zurück, um das Dienstverhältnis einfacher lösen zu können. Der Installateur bekam deshalb eine Kündigungsentschädigung von rund 4.000 Euro zugesprochen.
Von Redaktion
16. März 2011

Nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich war der Arbeitnehmer ab 28. Juni 2010 bei einer Linzer Installationsfirma als Facharbeiter beschäftigt. In der Zeit von 26. Juli bis 1. August 2010 war er krank. Am 29. Juli wurde ihm schriftlich ein Schreiben seines Arbeitgebers mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zugestellt.

Laut anzuwendendem Kollektivvertrag beträgt die Dauer der Probezeit ein Monat und hat daher im konkreten Fall am 27. Juli 2010 geendet. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zwei Tage später, also nach Ende der Probezeit, und war daher eindeutig eine "normale" Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre.

Da dem Dienstgeber offensichtlich bewusst war, dass eine fristlose Auflösung wegen des Ablaufs der Probezeit nicht mehr möglich war, datierte er laut AK in seinem Schreiben das Ende des Arbeitsverhältnis kurzerhand eine Woche zurück, also auf den 23. Juli. Die Arbeiterkammer Linz wies den Dienstgeber auf die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise hin und forderte für den Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung ein. Der Installateur bekam fast 4.000 Euro nachgezahlt.

Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich

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