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Post/DHL: Asset-Deal unter Auflagen genehmigt

Die Österreichische Post darf bestimmte Assets aus dem Logistiknetzwerk der DHL übernehmen – unter Einhaltung eines Auflagenpakets und der Etablierung eines Monitorings.
Von Redaktion
27. Juni 2019

Anmeldung des Zusammenschlusses bei der BWB

Am 15.5.2019 hat die Österreichische Post AG (ÖPAG) eine Zusammenschlussanmeldung bei der BWB eingebracht, wonach sie bestimmte Vеrmögensgegеnständе aus dem Logistiknetzwerk der DHL, einer Tochter der Deutschen Post AG (DPAG), erwerben will.

Insbesondere sollen

  • zwei operative Verteilzentren,

  • ein im Bau befindliches Verteilzentrum,

  • zehn Depots sowie

  • der Großteil der Mitarbeiter

übernommen werden.

Die Übertragung dieser Vermögensgegenstände steht im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer langfristigen Partnerschaft zwischen der ÖPAG und der Deutsche Post DHL Group. Die Transaktion basiert auf einem Asset-Kaufvertrag sowie einem bilateralen Kooperationsabkommen.

Marktbefragung durchgeführt

Im Rahmen einer intensiven Prüfung durch die BWB wurde eine Vielzahl von Marktteilnehmern zu dem Vorhaben befragt, darunter konkurrierende Paketdienstleister und Kunden der Zusammenschlusswerber.

Die Bedenken aus dem Markt betrafen insbesondere:

  • die Vermeidung von negativen Auswirkungen für Verbraucher,

  • den Zugang zu wesentlichen Infrastrukturen auch für potenzielle Wettbewerber,

  • ein diskriminierungsfreier Zugang zu der Zustellung in Österreich durch die ÖPAG für Dritte,

  • die Verhinderung der Entstehung von Markteintrittsbarrieren,

  • die Verschlechterung der Zustellqualität,

  • die Vermeidung von Preissteigerungen sowie

  • die Verschlechterung der Konditionen für den österreichischen Handel im Export.

Auflagenvorschlag

Post/DHL hat Auflagen vorgeschlagen, die ebenfalls mit den Wettbewerbern erörtert wurden. Eine erste Analyse ergab, dass die vorgeschlagenen Auflagen die wettbewerblichen Probleme nicht beseitigen, weshalb weitere Gespräche mit Post/DHL durchgeführt wurden.

In einer weiteren Gesprächsrunde wurden zahlreiche Fragestellungen zur Auflösung der wettbewerblichen Probleme diskutiert und ein Auflagenpaket vereinbart, das den Zusammenschluss ermöglichte.

Auflagenpaket und Monitoring

Der Zusammenschluss wurde somit in Phase I mit Auflagen freigegeben und erfolgt unter Einbeziehung eines Monitorings.

Ziel der Vereinbarungen und des Monitorings ist laut BWB:

  • die Belebung des österreichischen Paket-Zustellmarktes, damit die österreichischen Konsumenten verstärkt die Möglichkeiten elektronischer Einkäufe in Anspruch nehmen können;

  • die Überprüfung der vereinbarten Spielregeln im Paket-Zustellmarkt zum Wohle der Konsumenten durch eine unabhängige Stelle und falls erforderlich die Setzung steuernder Maßnahmen;

  • die Sicherstellung dauerhaft fairer Marktbedingungen für alle Paket-Zustellfirmen im wachsenden österreichischen E-Commerce Markt;

  • die Ermöglichung einer transparenten Auswahlmöglichkeit für Konsumenten (Versender und Empfänger) bei der Zustellung von Paketen aufgrund klarer und objektiver Qualitäts- und Preisangebote.

Durch dieses Ergebnis ist laut BWB sichergestellt, dass im wachsenden Zukunftsmarkt der österreichischen Paketzustellung auch weiterhin klare und faire Wettbewerbsverhältnisse für Zustell-Unternehmen zum Wohle der Konsumenten herrschen.

Zentral war, dass eine im ursprünglichen Asset-Kaufvertrag enthaltene Mindestmenge gestrichen wurde. Dadurch wurde sichergestellt, dass die im Vertrag vorgesehenen Mindestpaketmengen nicht effektiv dem Wettbewerb um die Zustellung in Österreich entzogen wurden.

Auf diese Weise soll der Wettbewerb unterstützt werden, und andererseits die Österreichische Post auch weiterhin die Zustellung von Paketen in allen Regionen Österreichs, insbesondere auch im ländlichen Raum, in der gleich hohen Qualität wie bisher durchführen können.

Als wesentliches Element wird zukünftig ein Monitoring durch eine unabhängige Stelle zur Überprüfung der Verpflichtungszusagen im Paketmarkt eingeführt werden.

Der Zusammenschluss ist mit Ablauf des 26.6.2019 freigegeben.

(Quelle: BWB)

Autoren

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Redaktion

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