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Neues Gesetz: Erhöhte Qualitätsanforderungen an Apotheken

Das Gesundheitsministerium hat den Apotheken höhere Qualitätsrichtlinien bei der so genannten Verblisterung - der individuellen Zusammenstellung und Neuverpackung von Arzneien - verordnet.
Von Redaktion
04. Januar 2011

Neuverblisterung ist die maschinelle patientenindividuelle Zusammenstellung der Einmal-, Tages-, Wochen- oder Monatsration von Arzneimitteln in Blistern. Die Möglichkeit, Arzneispezialitäten nicht nur in den vom Hersteller oder Depositeur vorgesehenen Handelspackungen abgeben zu dürfen, wurde 2009 im Arzneimittelgesetz (AMG) eingeführt und erfolgt auf Anordnung durch den Arzt oder im Auftrag des Patienten.

Mit der vorliegenden Neuverblisterungsbetriebsordnung werden strenge Qualitätsrichtlinien für die Neuverblisterung erlassen. Verblisternde Apotheken und Betriebe sind unter anderem verpflichtet, über entsprechend qualifiziertes Personal zu verfügen und ein pharmazeutisches Qualitätssicherungs- und Dokumentationssystem zu betreiben. Auch die erforderliche Kennzeichnung und Gebrauchsinformation für den Patienten wird in der Verordnung geregelt.

Die Neuverblisterungsbetriebsordnung, mit der die Apothekenbetriebsordnung 2005 geändert wird, ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten. Öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken, die zu diesem Zeitpunkt Arzneimittel neuverblistern, haben den Anforderungen dieser Verordnung bis zum Ablauf des 30. Juni 2011 zu entsprechen.

(LexisNexis Rechtsnews, red)

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