Mindestlohn im Transportwesen: Kommission klagt Österreich
27. April 2017
Nationale Mindestlöhne werden von der Kommission zwar grundsätzlich unterstützt, doch ist sie der Ansicht, dass durch die Anwendung des österreichischen Gesetzes auf alle grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen, bei denen auf österreichischem Gebiet eine Be- oder Entladung stattfindet, der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt wird.
Nach Ansicht der Kommission lässt sich die Anwendung der österreichischen Vorschriften auf grenzüberschreitende Beförderungsleistungen insbesondere dann nicht rechtfertigen, wenn diese keinen hinreichenden Bezug zum österreichischen Hoheitsgebiet aufweisen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern.
Nach Meinung der Kommission gibt es geeignetere Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ergriffen werden können und die gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen.
Nach einem Informationsaustausch mit den österreichischen Behörden und einer eingehenden rechtlichen Prüfung der fraglichen nationalen Maßnahmen hat die Kommission deshalb beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu richten.
Dieses Schreiben ist der erste Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens. Die österreichischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um zu den im Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumenten der Kommission Stellung zu nehmen.
Neues Mobilitätspaket soll dauerhafte Lösung bringen
Da in mehreren Mitgliedstaaten ähnliche Rechtsvorschriften bestehen und den Binnenmarkt beeinträchtigen, arbeitet die Kommission derzeit an einer dauerhaften Lösung des Problems. Sie verfolgt dabei vor allem das Ziel, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Beschäftigten im Transportgewerbe, einem fairen Wettbewerb und der Freiheit zur Erbringung grenzüberschreitender Verkehrsdienste sicherzustellen.
Sie will deshalb in den nächsten Wochen Vorschläge unterbreiten, um die Entsendebedingungen im Kraftverkehr zu klären und wirksame Durchsetzungsmaßnahmen festzulegen, die keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen der Branche oder ihre Beschäftigten bedeuten.
(Quelle: EU-Kommission)
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