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Kommission plant stärkere Besteuerung globaler Digitalkonzerne

Globale Digitalunternehmen haben in der EU nach Schätzungen einen halb so hohen effektiven Steuersatz wie herkömmliche Firmen. Das will die EU-Kommission nun ändern und hat ihre kurz- und langfristigen Lösungsansätze dazu präsentiert.
Von Redaktion
25. September 2017

Nach Ansicht der Europäischen Kommission steht der derzeitige steuerliche Rahmen mit den modernen Gegebenheiten nicht im Einklang. Mit den geltenden Steuervorschriften, die für die traditionelle Wirtschaft konzipiert wurden, können keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten und auf Daten beruhen. Daher wird der effektive Steuersatz der digitalen Unternehmen in der EU auf die Hälfte des Steuersatzes herkömmlicher Unternehmen geschätzt – und oftmals noch deutlich niedriger. Gleichzeitig berge das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen, so die EU-Kommission in einer aktuellen Aussendung.

Um sicherzustellen, dass die digitale Wirtschaft fair besteuert wird, hat die Kommission nun eine Mitteilung verabschiedet. 

Darin werden die langfristige Strategie der Kommission sowie einige kurzfristige Lösungen erläutert, die bislang auf internationaler und EU-Ebene erörtert wurden. Insbesondere die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) wird als gute Grundlage für die Bewältigung der zentralen Herausforderungen und die Schaffung eines fairen Rahmens für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen gesehen.

Die Mitteilung der Kommission soll den Weg für einen Legislativvorschlag zu EU-Vorschriften für die Besteuerung von Gewinnen in der digitalen Wirtschaft ebnen. Diese Vorschriften könnten bereits im Frühjahr 2018 vorliegen.

Nächste Schritte

Der estnische EU-Vorsitz wird sich – wie bei dem informellen Treffen des ECOFIN-Rates im September angekündigt – weiter mit diesen Themen befassen, damit bis Ende des Jahres die Schlussfolgerungen des Rates vorliegen. Diese Schlussfolgerungen sollen als Beitrag der EU zu den internationalen Diskussionen über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dienen und das Fundament für die künftigen Arbeiten im Binnenmarkt legen.

In der Zwischenzeit wird die Kommission nach eigenen Angaben weiterhin die politischen Optionen prüfen und die Interessenträger und Vertreter der Industrie zu dieser Frage konsultieren.

(Quelle: EU-Kommission)

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