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Fabrikbrand in Karachi: Klage gegen KIK abgewiesen

Wegen Verjährung hat das Landgericht Dortmund eine Klage von vier pakistanischen Klägern gegen den deutschen Textil-Discounter KIK abgewiesen. Diese hatten im Zusammenhang mit einem Fabrikbrand Schmerzensgeld eingefordert.
Von Redaktion
21. Januar 2019

Das Landgericht Dortmund hat die Klage von vier pakistanischen Klägern gegen die Textilfirma KIK am 10.1.2019 abgewiesen. Die Kläger verlangten die Zahlung von jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Zusammenhang mit dem Brand auf dem Fabrikgelände der Firma Ali Enterprises im September 2012 in Karachi (Pakistan). Ali Enterprises hatte in großem Umfang Bekleidung für KIK gefertigt.

Aufgrund des Orts des Schadensereignisses ist in dem Fall pakistanisches Recht anwendbar. Durch die Zurückweisung der Klage wegen Verjährung, bleibt nun offen, ob die geltend gemachten Ansprüche grundsätzlich überhaupt bestehen.

Verjährungsfrist von 2 Jahren

Nach dem dem Urteil zugrundeliegenden Gutachten des Sachverständigen beträgt die Verjährungsfrist in Pakistan für sämtliche in Betracht kommende Ersatzansprüche höchstens zwei Jahre. Ein Verzicht des Beklagten auf den Einwand der Verjährung oder Verhandlungen über Schadensersatz würden daran nichts ändern. Nur im Fall einer schriftlichen Haftungsanerkennung gilt etwas anderes. Eine solche sieht das LG bei KIK jedoch nicht gegeben, zumal erst durch das gerichtliche Gutachten Klarheit über die Rechtslage entstanden sei.

Kläger prüfen Berufungsverfahren

Die Kläger prüfen derzeit, ob sie in Berufung gehen. Man ist der Auffassung, dass KIK auch für die Arbeitsbedingungen in Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich ist. Darüber hinaus wird in Pakistan gegen den Fabrikbesitzer und in Italien gegen das Zertifizierungsunternehmen geklagt.

(Quelle: DIHK)

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