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EU: Neue Regeln für Online-Zahlungsdienste beschlossen

Die Neufassung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste soll verstärkte Sicherheitsanforderungen bringen, den Verbrauchern eine größere Auswahl verschaffen und mit den neuesten Entwicklungen Schritt halten.
Von Redaktion
12. Oktober 2015

Am Donnerstag letzter Woche haben die Abgeordneten des EU-Parlaments ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit soll einerseits der Wettbewerb unter den Anbietern verbessert werden, um so die Kosten für Zahlungsdienste zu senken, andererseits soll die Entwicklung von mobilen und Online-Zahlungsanwendungen gefördert werden.

„Dritte Zahlungsdienstleister“ sollen Kosten senken

Die neuen Regeln erleichtern die Nutzung kostengünstiger Internet-Zahlungsdienste und erhöhen deren Sicherheit, indem sogenannte „dritte Zahlungsdienstleister“ in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Diese ermöglichen kostengünstige und effiziente elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte, so wie SOFORT in Deutschland, Trustly in skandinavischen Ländern oder IDEAL in den Niederlanden.

Diese Dienstleister werden den gleichen hohen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute.

Die Gebühren für solche Dienste dürfen nicht höher sein als die direkten Kosten. Zusätzliche Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten wie Kredit- und Debitkarten, für die die Interbankentgelte bereits festgelegt sind, dürfen nicht erhoben werden.

Mehr Sicherheit

Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, die Verbraucher durch verstärkte Sicherheitsanforderungen, genauer gesagt die Vorgabe, dass Online-Zahlungen nur mit solider Kundenauthentifizierung möglich sein dürfen, besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung zu schützen. Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen werden sich die Verluste der Verbraucher künftig sehr in Grenzen halten und nicht über 50 Euro hinausgehen.

Die nächsten Schritte

Der vom Berichterstatter Antonio Tajani (EVP, Italien) betreute Gesetzestext wurde mit 578 Stimmen angenommen, bei 29 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen. Er muss nun noch formell von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden, um danach unverzüglich in Kraft treten zu können.

(Quelle: EU-Parlament)

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