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Bekanntgegeben: Neue WiEReG-Nutzungsentgelte

Das Finanzministerium hat aktuelle Entgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer(WiEReG) publiziert.
Von Redaktion
07. Januar 2020

Bei den Entgelten für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) ergab sich durch die WiEReG-Novelle BGBl I 2019/104 ein Anpassungsbedarf der WiEReG-Nutzungsentgelteverordnung (WiEReG-NutzungsentgelteV), weil mit 10. 1. 2020 eine öffentliche Einsicht in das Register vorgesehen ist und ab 10. 11. 2020 Compliance-Packages aus dem Register abgefragt werden können.

Die vorliegende Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV (vgl. Infobox) umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Festlegung der Nutzungsentgelte für die öffentliche Einsicht und den Abruf von erweiterten Auszügen unter gleichzeitiger Einsicht in ein Compliance-Package;

  • Klarstellung, dass für die neuen Funktionalitäten zur Einbindung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer in Kanzleisoftwareprodukte und Kundenverwaltungsprogramme der verpflichteten Unternehmen keine zusätzlichen Nutzungsentgelte verrechnet werden.

Weblink

BGBl II 2019/437, ausgegeben am 27. 12. 2019

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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