Bekanntgegeben: Neue WiEReG-Nutzungsentgelte
07. Januar 2020
Bei den Entgelten für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) ergab sich durch die WiEReG-Novelle BGBl I 2019/104 ein Anpassungsbedarf der WiEReG-Nutzungsentgelteverordnung (WiEReG-NutzungsentgelteV), weil mit 10. 1. 2020 eine öffentliche Einsicht in das Register vorgesehen ist und ab 10. 11. 2020 Compliance-Packages aus dem Register abgefragt werden können.
Die vorliegende Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV (vgl. Infobox) umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
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Festlegung der Nutzungsentgelte für die öffentliche Einsicht und den Abruf von erweiterten Auszügen unter gleichzeitiger Einsicht in ein Compliance-Package;
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Klarstellung, dass für die neuen Funktionalitäten zur Einbindung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer in Kanzleisoftwareprodukte und Kundenverwaltungsprogramme der verpflichteten Unternehmen keine zusätzlichen Nutzungsentgelte verrechnet werden.
Weblink
BGBl II 2019/437, ausgegeben am 27. 12. 2019
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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