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Bahnschwellen-Kartell: 1,5 Mio. Euro Strafe verhängt

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Hersteller von Bahnschwellen mit einer Geldbuße von 1,5 Mio. Euro gegen die Firma Durtrack abgeschlossen. Der Voestalpine BWG wurde das Bußgeld aufgrund aktiver Mithilfe bei der Aufklärung erlassen.
Von Redaktion
01. März 2016

Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Bahnschwellen aus Beton und Holz abgeschlossen und gegen einen Hersteller von Betonschwellen ein Bußgeld verhängt. Die Verfahren wurden 2012 eingeleitet, nachdem sich im sogenannten Schienenverfahren Hinweise auf Absprachen ergeben hatten.

Die Ermittlungen der Behörde ergaben, dass mehrere Hersteller von Betonschwellen untereinander Preise abgesprochen hatten. Konkret ging es um die Vergabe der Rahmenverträge 2010/2011 der Deutschen Bahn für Weichenschwellen. Die Unternehmen hatten sich im Vorfeld im Herbst 2009 untereinander über die Größenordnung der Preise für die Erstangebote abgestimmt.

Bußgelderlass für Kronzeugen

An dem Kartell beteiligt waren die Unternehmen Durtrack, Voestalpine BWG und Rail.One. Gegen Durtrack hat das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) ein Bußgeld in Höhe von 1,5 Mio. Euro verhängt.

Voestalpine BWG und Rail.One wurde das Bußgeld erlassen. Sie trugen nach Angaben der Behörde durch ihre Kooperation dazu bei, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen. Gegen die Unternehmen Leonhard Moll Betonwerke und DW Schwellen wurde das Verfahren eingestellt.

Die verhängte Geldbuße gegen Durtrack ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Verfahren im Bereich Holzschwellen eingestellt

Das Bundeskartellamt hat parallel zu dem Betonschwellen-Verfahren auch ein Verfahren im Bereich Holzschwellen geführt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da sich der Verdacht der Absprachen zwischen Herstellern von Holzschwellen zu Lasten der Deutschen Bahn nicht bestätigt hat.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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