Navigation
Seiteninhalt

Arbeitsschutz: EU senkt Grenzwerte für krebserregende Stoffe

Das EU-Parlament plant eine Senkung der Grenzwerte für Schadstoffe am Arbeitsplatz. Besonders betroffen von krebserregenden Substanzen sind Arbeiter in der Textil-, Stahl- und Holzindustrie.
Von Redaktion
31. August 2017

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL) hat sich für neue Regeln zum Schutz von Arbeitern vor krebserregenden und genverändernden Substanzen ausgesprochen. Der Gesetzesvorschlag wurde vom EMPL mit 42 Stimmen, keinen Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen und informell mit den EU-Ministern bereits abgestimmt. Der Entwurf sieht EU-weite Vorschriften zur Eliminierung bzw. Verringerung karzinogener und mutagener Stoffe am Arbeitsplatz vor.

Ziel: 100.000 Leben retten

Arbeitgeber müssen demnach erheben, wie sehr ihre Mitarbeiter solchen Stoffen ausgesetzt sind, und sie müssen geeignete Präventionsmaßnahmen treffen. Auf diese Weise soll die häufigste Ursache für berufsbedingte Todesfälle in der EU – Krebs – bekämpft werden. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, in den nächsten 50 Jahren bis zu 100.000 Menschenleben zu retten.

Die Vorschriften beinhalten u.a. eine niedrigeres „Occupational Exporsure Limit“ (OEL), d.h. die Höchstmenge an Schadsubstanzen, denen Arbeiter ausgesetzt sein dürfen, und zwar für folgende Stoffe:

Chrom-VI, das u.a. für Textilfärbung und Ledergerbung verwendet wird und beim Gießen, Schweißen und Schneiden von rostfreiem Stahl entsteht.
Hartholzstaub, der beim Verarbeiten von Holz entsteht.

Vinylchlorid-Verbindungen, die hauptsächlich in der Produktion von PVC verwendet werden.

Die EU-Parlamentarier waren sich einig, dass die Kommission im ersten Quartal 2019 auch die Möglichkeit prüfen muss, reproduktionstoxische Stoffe, also solche, die negative Auswirkungen auf Sexualfunktionen und Fertilität haben, in das Gesetzeswerk aufzunehmen.

Grenzwerte

Für Chrom-VI gilt für die ersten fünf Jahre nach dem jeweiligen Inkrafttreten der nationalen Gesetze ein Grenzwert von 0,010 mg/m3, der dann in der Folge auf 0,005 mg/m3 gesenkt wird. Für das Schweißen, Plasmaschneiden und ähnliche Prozesse in der Stahlindustrie sieht eine Ausnahmevorschrift für die ersten fünf Jahre ein etwas höheres Limit von 0.025 mg/m3 vor, das dann aber auch auf 0,005 mg/m3 gedrückt werden muss.

Für Hartholzstaub gilt ein Grenzwert von 3mg/m3 für fünf Jahre ab Inkrafttreten, dann wird eine Senkung auf 2 mg/m3 verlangt.

Nächster Schritt: Das EU-Parlament wird in einer der kommenden Plenarsitzungen über den Gesetzesvorschlag abstimmen.

(Quelle: EU-Parlament)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...