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Arbeitsinspektionen: 2016 wurden 2,36 Mio. Euro an Strafen verhängt

2016 mussten Unternehmen wegen arbeitsrechtlicher Mängel Strafen in Höhe von insgesamt 2,36 Mio. Euro zahlen. Die Zahl der Strafanzeigen ist aber rückläufig. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2015 und 2016 hervor. Bei knapp der Hälfte der Kontrollen kam es zu mindestens einer Beanstandung.
Von Redaktion
24. Januar 2018

Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2015 und 2016 wurde noch vom früheren Sozialminister Alois Stöger dem Nationalrat vorgelegt. Demnach wurden 2016 insgesamt 87.449 Arbeitsunfälle verzeichnet, 60 davon endeten tödlich. Um Konflikte zwischen Unternehmen und Arbeitsinspektoren zu entschärfen, gibt es seit März 2017 eine Ombudsstelle der Arbeitsinspektion.

Beanstandungen bei fast jeder zweiten Kontrolle

Laut Tätigkeitsbericht haben die Arbeitsinspektoren im Jahr 2016 insgesamt 45.850 Arbeitsstätten sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen besucht und dabei 68.162 Kontrollen durchgeführt.

Das sind zwar etwas weniger als 2015 (69.401), aber deutlich mehr als in den Jahren davor (2012: 60.268, 2013: 63.201, 2014: 66.927). Dabei wurden insgesamt 114.765 Übertretungen verzeichnet, fast bei jeder zweiten Kontrolle (45,2 Prozent) kam es zu der einen oder anderen Beanstandung.

Die meisten Mängel werden den Bereichen Technik und Arbeitshygiene zugeordnet. Dabei geht es beispielsweise um unzureichend ausgestattete Arbeitsstätten, mangelhafte Arbeitsmittel oder fehlende Schutzausrüstung. Immer wieder werden aber auch Verstöße gegen den Verwendungsschutz – dazu gehören etwa Arbeitszeit- und Ruhebestimmungen sowie Übertretungen gegen das Mutterschutzgesetz – festgestellt.

Zahl der Strafanzeigen rückläufig

Die Zahl der Strafanzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden ist allerdings deutlich gesunken, konkret ging sie von 2.058 Anzeigen im Jahr 2014 auf 1.606 im Jahr 2016 zurück. Letztlich mussten die Unternehmen 2016 2,36 Mio. EUR an Strafen zahlen, bei 1.591 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren.

Im Bereich Lenkerkontrollen wurden 2016 weitere 1.180 Kontrollen durchgeführt. Die dabei festgestellten 6.899 Verstöße betrafen unter anderem zu lange Tageslenkzeiten, zu kurze Lenkpausen sowie Mängel bei Fahrtenbüchern und Kontrollgeräten.

Häufig rückten die Arbeitsinspektoren 2016 außerdem aus, um Betriebe im Vorfeld zu beraten (31.961), an behördlichen Verhandlungen wie etwa gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren und Bauverhandlungen teilzunehmen (15.572) sowie arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen (58.489) durchzuführen.

60 Arbeitsunfälle endeten 2016 tödlich

Dass die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle 2016 – entgegen dem langjährigen Trend – gegenüber dem Jahr 2015 wieder leicht gestiegen ist (von 86.607 auf 87.449), führt das Arbeitsinspektorat insbesondere auf die steigende Zahl der Beschäftigten zurück. Die Unfallquote sank jedenfalls auch 2016 weiter, und zwar von 288 Unfällen pro 10.000 Versicherte auf 287.

Im Zuge von Erhebungen schwerer oder tödlicher Arbeitsunfälle erstattete die Arbeitsinspektion 201 Anzeigen an die Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat.

Insgesamt waren bei der Arbeitsinspektion zuletzt 249.347 Arbeitsstätten mit 3,2 Millionen Arbeitnehmern vorgemerkt.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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