Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie: Österreich säumig
20. Dezember 2021
Am 17. Dezember 2021 ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie abgelaufen. Im europaweiten Vergleich gehört Österreich zu den sieben Schlusslichtern, denn im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Österreich, ebenso wie die Nachbarländer Deutschland und Italien, die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Dies zeigt ein Vergleich der Antikorruptionsorganisation Transparency International:

Diesen Staaten droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission.
Hintergrund
Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), verabschiedet. Europaweit haben bisher nur fünf Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt, in 14 Mitgliedstaaten liegen zumindest Gesetzentwürfe vor.
Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Hinweisgebern vor Repressalien schützen. Diese müssen mindestens den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Transparency International – Austrian Chapter fordert die Bundesregierung dazu auf, darüber hinaus zu gehen und ein einheitliches und alle Rechtsbereiche umfassendes Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen (vgl. Compliance-Praxis-News vom 19.11.2021).
Quelle: Transparency Deutschland
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