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Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie: Österreich säumig

Ein Überblick über die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten zeigt, dass Österreich zu den Ländern gehört, die noch kaum Fortschritte vorzuweisen haben.
Von Redaktion
20. Dezember 2021

Am 17. Dezember 2021 ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie abgelaufen. Im europaweiten Vergleich gehört Österreich zu den sieben Schlusslichtern, denn im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Österreich, ebenso wie die Nachbarländer Deutschland und Italien, die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Dies zeigt ein Vergleich der Antikorruptionsorganisation Transparency International: 

Überblick über die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, © Transparency International Deutschland e.V.
Überblick über die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

Diesen Staaten droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission.

Hintergrund

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), verabschiedet. Europaweit haben bisher nur fünf Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt, in 14 Mitgliedstaaten liegen zumindest Gesetzentwürfe vor.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Hinweisgebern vor Repressalien schützen. Diese müssen mindestens den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Transparency International – Austrian Chapter fordert die Bundesregierung dazu auf, darüber hinaus zu gehen und ein einheitliches und alle Rechtsbereiche umfassendes Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen (vgl. Compliance-Praxis-News vom 19.11.2021).

Quelle: Transparency Deutschland

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Redaktion

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