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Ukrainekrieg: 10. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

Die EU-Kommission hat ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein umfassendes zehntes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.
Von Redaktion
01. März 2023

Das Paket sieht insbesondere Folgendes vor:

Erweiterung der Sanktionsliste

Die EU hat etwa 121 weitere Personen und Organisationen in ihre Sanktionsliste aufgenommen. Diese umfasst u.a.:

  • russische Entscheidungsträger und Mitglieder der militärischen Führung
  • unrechtmäßig in der Ukraine eingesetzte Behörden
  • einige der Drahtzieher hinter den Verschleppungen ukrainischer Kinder nach Russland
  • Organisationen und Einzelpersonen, die Desinformation verbreiten
  • Personen in Iran, die an der Entwicklung von Drohnen beteiligt sind
  • Mitglieder und Unterstützer der russischen Söldnergruppe Wagner.

Zusätzliche EU-Ausfuhrverbote und -beschränkungen

Weitere Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter fortgeschrittener Technologie werden eingeführt. Dies betrifft weitere elektronische Komponenten, die in russischen Waffensystemen verwendet werden, sowie Verbote von bestimmten Seltenen Erden und Wärmebildkameras, die für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Zudem wird die Liste um 96 weitere Organisationen ergänzt, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen, sodass die Liste nun insgesamt 506 militärische Endnutzer umfasst. Erfasst sind erstmals auch sieben iranische Organisationen, die unter Verwendung von EU-Komponenten Russland für seine Angriffe auf zivile Infrastruktur in der Ukraine mit Kampfdrohnen vom Typ „Shahed“ beliefert haben.

Zusätzliche Ausfuhrverbote gelten nun auch für Güter, die sich leicht zur Unterstützung russischer Kriegsanstrengungen umleiten lassen, darunter:

  • Fahrzeuge: bisher nicht verbotene schwere Lastkraftwagen (und ihre Ersatzteile), Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge wie Motorschlitten
  • Güter, die dem russischen Militär leicht zugeleitet werden können, wie Stromerzeugungsaggregate, Ferngläser, Radargeräte, Kompasse usw.
  • Güter für den Bausektor wie Brückenteile, Teile für Turmkonstruktionen, Gabelstapler, Krane usw.
  • Güter, die für die Verbesserung der russischen Fertigungskapazität und das Funktionieren der Industrie von entscheidender Bedeutung sind (elektronische Bauteile, Maschinenteile, Pumpen, Geräte für die Metallbearbeitung usw.)
  • Vollständige Fabrikationsanlagen (diese Kategorie wurde hinzugefügt, um Anwendungslücken zu vermeiden)
  • Güter, die in der Luftfahrtindustrie verwendet werden (Turbo-Strahltriebwerke).

Zusätzliche Einfuhrverbote in die EU

Mit dem neuen Paket werden Einfuhrverbote für die folgenden mit hohen Einnahmen verbundenen russischen Waren verhängt:

  • Bitumen und verwandte Materialien, wie Asphalt sowie
  • synthetischer Kautschuk und Ruß.

Finanzsektor

Drei russische Banken wurden zur Liste der Einrichtungen hinzugefügt, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und denen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Weitere Maßnahmen umfassen

  • Das Verbot für russische Staatsangehörige, in den EU-Mitgliedstaaten in Leitungsgremien von Einrichtungen tätig zu sein, die für kritische Infrastruktur verantwortlich sind
  • Das Verbot für russische Staatsangehörige und Organisationen, Gasspeicherkapazitäten in der Union zu buchen (gilt nicht für Flüssigerdgas)
  • Maßnahmen, um Wirtschaftsteilnehmern aus der EU den Abzug ihrer Investitionen aus Russland zu erleichtern.

Zudem wurde eine Schifffahrtsgesellschaft aus einem Drittstaat auf die Liste gesetzt, die im Verdacht steht, Russland bei der Umgehung von Ölausfuhrsanktionen zu unterstützen.

Durchsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken

Mit dem neuen Paket werden neue Meldepflichten für Vermögenswerte der russischen Zentralbank eingeführt. Dies ist insbesondere wichtig, um nach einer Niederlage Russlands Vermögenswerte des russischen Staats für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine einsetzen zu können.

Weitere Maßnahmen umfassen

  • Meldepflichten für eingefrorene Vermögenswerte (einschließlich für Transaktionen, die vor der Aufnahme in die Liste vorgenommen wurden) und für Vermögenswerte, die eingefroren werden sollten
  • Vorherige Anmeldepflicht für private Flüge zwischen der EU und Russland (Direktflüge und Flüge über Drittstaaten)
  • Verbot der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Feuerwaffen in Drittstaaten unter Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands.
  • Zwei weitere russische Medien wurden verboten.

Quelle: EU-Kommission

Autoren

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