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Ukraine: EU beschließt viertes Sanktionspaket gegen Russland

Der Europäische Rat hat sich auf ein viertes Sanktionspaket gegen Russland als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und ihre Menschen geeinigt.
Von Redaktion
18. März 2022

Mit den Sanktionen soll der Kreml wirtschaftlich noch stärker unter Druck gesetzt und von Finanzierungsquellen für den Einmarsch in die Ukraine abgeschnitten werden. Die am 15. März beschlossenen Schritte wurden mit den internationalen Partnern, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, abgestimmt.

Beschlossen wurden folgende Maßnahmen:

  • ein vollständiges Verbot aller Geschäfte mit bestimmten russischen Staatsbetrieben in verschiedenen Sektoren, die den militärisch-industriellen Komplex des Kremls bilden;
  • ein EU-Einfuhrverbot für derzeit unter EU-Schutzmaßnahmen fallende Stahlerzeugnisse, womit Russland rund 3,3 Mrd. EUR an Exporteinnahmen verloren gehen. zum Ausgleich werden die Einfuhrkontingente für andere Drittländer erhöht;
  • ein weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor, mit begrenzten Ausnahmen für die zivile Kernenergie und den Rücktransport bestimmter Energieerzeugnisse in die EU;
  • ein EU-Exportverbot für Luxusgüter (z. B. Luxusautos, Schmuck usw.), um die russischen Eliten direkt zu treffen.
  • Darüber hinaus wurde die Sanktionsliste um weitere Oligarchen und kremlnahe Wirtschaftseliten sowie Unternehmen aus dem Militär- und Verteidigungssektor erweitert, die die Invasion logistisch und materiell unterstützen. Auch aktiv an Desinformation Beteiligte wurden neu in die Sanktionsliste aufgenommen;
  • ein Verbot für EU-Rating-Agenturen, Russland und russische Unternehmen zu bewerten oder Rating-Dienste für russische Kunden zu erbringen, wodurch sie weitere Zugangsrechte zu den EU-Finanzmärkten verlieren würden.

Aussetzung der Meistbegünstigung für Russland

Gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) hat die EU heute beschlossen, die Meistbegünstigung für Waren und Dienstleistungen der Russischen Föderation auf den EU-Märkten auszusetzen. Dem vorausgegangen war am vergangenen Freitag (11. März) eine entsprechende Ankündigung der G7-Mitglieder. Russland verliert damit bis auf weiteres die erheblichen Vorteile, die es als WTO-Mitglied genießt. Die Maßnahmen stehen voll und ganz mit WTO-Recht im Einklang.

Weitere Informationen

Das vierte Sanktionspaket baut auf den weitreichenden Maßnahmen auf, mit denen die EU auf die russische Aggression gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und die Angriffe auf ukrainische Zivilisten und Städte reagiert hat. Als Hüterin der EU-Verträge wacht die Europäische Kommission darüber, dass die EU-Sanktionen in der gesamten Union durchgesetzt werden. Die EU steht geschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine und wird die Ukraine und ihre Menschen gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.

Quelle: Europäische Kommission

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