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SEC mahnt Wall-Street-Broker

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, SEC, hat Börsenmakler vor Lücken in der Umsetzung von Anti-Geldwäsche-Richtlinien gewarnt.
Von Redaktion
21. August 2023

Manche Börsenmakler würden nicht genug Ressourcen oder Personal in Anti-Geldwäsche-Programme stecken, hat die Prüfungsabteilung der SEC laut Wall Street Journal festgestellt. Auch würden manche Firmen – die die Behörde nicht namentlich nannte – Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Finanzkriminalität inkonsequent umsetzen.

Nach US-Gesetzen müssen Banken und andere Finanzdienstleister regelmäßige Kontrollen durchführen, um illegale Geldflüsse zu stoppen. 2016 vom US-Finanzministerium erlassene Regelungen verpflichten die Finanzinstitute u.a. zur Überprüfung der Identität der eigentlichen Eigentümer hinter den juristischen Personen, mit denen sie Geschäfte machen. Das Gesetz verlangt von Finanzdienstleistern, dass sie Kunden, die bei ihnen ein Konto eröffnen wollen, erstmal gründlich überprüfen. Seit Russlands Invasion der Ukraine sind Finanzinstitute außerdem verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um die Umgehung von Wirtschaftssanktionen gegen Moskau zu verhindern. Die US-Behörden haben versprochen, dagegen streng vorzugehen.

Die Securities and Exchange Commission überwacht die Anti-Geldwäsche-Programme und verhängt bei Zuwiderhandlungen Bußgelder. Bei ihren jüngsten Kontrollen stellte die Behörde fest, dass manche Börsenhändler ihre Anti-Geldwäsche-Programme der neuen Regelung nicht angepasst haben, und dass einige Börsenhändler Konten für Kunden eröffneten, über die sie nicht genug Informationen gesammelt hatten. Andere Händler führten keine rechtzeitigen Tests ihrer Anti-Geldwäsche-Kontrollen durch oder sie behielten keine Belege der durchgeführten Tests. Wiederum andere hatten ihren Schulungsstoff nicht aktualisiert oder sie konnten nicht nachweisen, ihre Mitarbeiter in die neue Anti-Geldwäsche-Programme eingewiesen zu haben.

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