Konsultation: EU publiziert Leitlinien zum DSGVO-Auskunftsrecht
03. Februar 2022
Am 28. Jänner 2022 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), englisch: European Data Protection Board (edpb), Leitlinien zur Anwendung des Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Art. 15 regelt das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“, also das Recht natürlicher Personen, von Datenverarbeitern Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie zu welchem Zweck gespeichert und verarbeitet werden.
Die 60 Seiten starken „Guidelines“ in englischer Sprache erläutern zunächst das Ziel und die Gesamtstruktur des Auskunftsrechts und gehen dann auf dessen Umfang ein, sprich welche personenbezogenen Daten bereitgestellt werden müssen. Weiter wird spezifiziert, auf welche Art und Weise der Verarbeiter der betroffenen Person Auskunft gewähren kann und schließlich unter welchen Umständen das Auskunftsrecht Einschränkungen unterliegt.
Die Guidelines sind mit zahlreichen Fallbeispielen angereichert, die verschiedene Problemstellungen konkretisieren.
Der Europäische Datenschutzausschuss bittet die interessierte Öffentlichkeit um Kommentare zu den Leitlinien. Diese Kommentare sollten bis spätestens 11. März über das bereitgestellte Formular eingereicht werden.Wer einen Kommentar einreicht, erkennt an, dass dieser auf der Website des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) veröffentlicht werden kann.
Quelle: edpb
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