Navigation
Seiteninhalt

Datenaustausch mit UK: EU richtet Überprüfungsmechanismus ein

Auch nach dem Brexit läuft der Austausch personenbezogener Daten zwischen EU und Großbritannien weiter. In vier Jahren wird überprüft, ob das Datenschutzniveau in UK noch der EU-DSGVO entspricht.
Von Redaktion
25. Februar 2021

In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission das Recht und die Praxis des Schutzes personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich gründlich geprüft, darunter auch die Vorschriften über den Datenzugriff durch Behörden. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass im Vereinigten Königreich ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erstmals auch dem durch die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung gewährleisteten Schutzniveau im Wesentlichen gleichwertig ist.

Daher hat die Kommission nun ein Verfahren zur Annahme von zwei Angemessenheitsbeschlüssen zur Datenweitergabe nach UK eingeleitet. Für den erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens ist die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und die Zustimmung eines aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten bestehenden Komitologieausschusses erforderlich. Anschließend könnte die Kommission die beiden Angemessenheitsbeschlüsse annehmen.

„Zukunftssicherer“ Datenschutz

Da das Vereinigte Königreich nun jedoch nicht mehr durch die Datenschutzschutzvorschriften der EU gebunden ist, sollen die Angemessenheitsbeschlüsse auch „zukunftssicher“ sein, wie es in einer Aussendung der EU-Kommission heißt. Die angenommenen Beschlüsse sollen daher vorerst für zunächst vier Jahre gültig sein. Nach diesen vier Jahren könnten sie verlängert werden, wenn das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, erklärte hierzu: „Daher haben wir klare und strenge Überwachungs- und Überprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Aussetzung oder Aufhebung derartiger Beschlüsse vorgesehen, damit, falls sich nach der möglichen Zuerkennung der Angemessenheit etwaige problematische Entwicklungen im System des Vereinigten Königreichs ergeben, angemessen darauf reagiert werden kann.”

Übergangsregelung bis 31. Juni 2021

Bis es soweit ist, gehen die Datenströme zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich weiter, wobei ihre Sicherheit durch eine bedingte Übergangsregelung sichergestellt ist, die im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde. Der Übergangszeitraum endet am 30. Juni 2021.

Quelle: EU-Kommission


Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...