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Kartellrecht: Kronzeugen-Portal „eLeniency“ wird aktualisiert

Die Europäische Kommission hat ihr Online-Portal „eLeniency“ aktualisiert. An kartellrechtlichen Verfahren beteiligte Unternehmen sollen künftig alles online abwickeln können.
Von Redaktion
04. Oktober 2022

Das 2019 eingeführte eLeniency-Portal ermöglicht es Unternehmen und ihren Rechtsbeiständen, einseitig Dokumente im Rahmen von kartellrechtlichen Kronzeugen- und Vergleichsverfahren sowie in Kooperationsverfahren, die keine Kartelle im eigentlichen Sinne betrafen, online einzureichen. Bislang fand jedoch der Zugang zu Dokumenten, die besonders geschützt sind – wie z. B. Ausführungen von Unternehmen – ausschließlich in den Geschäftsräumen der Kommission statt.

eLiniency neu

Die neue Version des eLeniency-Portals erlaubt den Verfahrensbeteiligten nicht nur die Eingabe, sondern auch den Abruf von Dokumenten. So kann die Kommission Dokumente einfach und sicher online anzeigen. Somit müssen sich die Parteien nicht mehr in die Räumlichkeiten der Kommission begeben, um Zugang zu Dokumenten und Informationen zu erhalten. Außerdem müssen diese Dokumente nicht mehr zugestellt werden. Das Portal bietet insbesondere folgende Neuerungen:

  • Bei Anträgen auf Kronzeugenbehandlung können Nutzern von eLeniency – z.B. Unternehmen, die einen Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der Geldbuße gestellt haben, und ihren Rechtsbeiständen – Schreiben und Beschlüsse einschließlich Auskunftsverlangen nach der Kronzeugenregelung der Kommission zugestellt werden.
  • Was Kartellvergleichsverfahren oder Verfahren der Zusammenarbeit außerhalb von Kartellen betrifft, so kann eLeniency genutzt werden, um Zugang zu Schreiben, Beschlüssen und anderen Dokumenten wie Beschlüssen zur Einleitung eines Verfahrens, Mitteilungen der Beschwerdepunkte usw. zu gewähren oder solche Dokumente zuzustellen.
  • Was die bisher nur in den Räumlichkeiten der Kommission mögliche Akteneinsicht anbelangt, so kann die Kommission nun Unternehmenserklärungen und andere Unterlagen in Kronzeugenverfahren den Verfahrensbeteiligten mittels eLeniency auch außerhalb ihrer Räumlichkeiten zugänglich machen.

Vertraulichkeit garantiert

Der Zugang zu eLeniency muss von der Kommission im Einzelfall vorab genehmigt werden. Das Portal bietet die gleichen Garantien in Bezug auf Vertraulichkeit und Rechtsschutz wie die traditionelle Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der Kommission. Zu diesem Zweck sind alle über das eLeniency-Portal angezeigten Daten gesichert, und alle Funktionen zum Kopieren, Drucken oder Herunterladen sind deaktiviert.

Die Nutzung von eLeniency ist derzeit freiwillig. Unternehmen und ihre Rechtsbeistände können weiterhin im mündlichen Verfahren Erklärungen abgeben oder Zugang zu Informationen in den Räumlichkeiten der Kommission erhalten, wenn sie dies wünschen.

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Quelle: EU-Kommission

Autoren

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