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Gefahr im Verzug: FMA stoppt Geschäfte der AutoBank

Die Finanzmarkaufsicht hat der AutoBank AG den weiteren Geschäftsbetrieb verboten und eine Regierungskommissärin eingesetzt. Die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte sei in Gefahr.
Von Redaktion
02. August 2021

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am Freitag, 30.7., per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut „AutoBank AG“ mit Sitz in Wien, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und die Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann als Regierungskommissärin bestellt.  

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte … zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“  

Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG „die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise untersagen“ sowie gemäß § 70 (2) Z 2 „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“  

Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b „im Falle, dass dem Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr nicht vergrößern.“ Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte. 

Sparkunden der Bank haben keinen direkten Zugriff auf ihre Konten mehr. Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro sind durch die Einlagensicherung Austria (ESA) gesichert, die die Rückzahlung übernimmt. Weitere Informationen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche finden Kunden der AutoBank direkt auf der Website der ESA unter www.einlagensicherung.at

Quelle: FMA

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