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FinTechs: Regulierung schreitet voran

Die FMA zieht eine positive Zwischenbilanz zu ihrer „Regulatory Sandbox“. Acht FinTechs sind auf dem Weg zur regulatorischen Marktreife, eines hat bereits eine Konzession erhalten.
Von Redaktion
09. Januar 2023

Sandkasten für FinTech-Innovationen

Seit Gründung ihrer „Regulatory Sandbox“ am 1. September 2020 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) acht FinTechs darin aufgenommen und bietet diesen so die Möglichkeit, ihre innovativen Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zu regulatorischer Reife zu entwickeln. Fünf dieser Anbieter streben eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP an. Die anderen drei beabsichtigen innovative Finanzdienstleistungen in Bezug auf Krypto-Assets und Finanzinstrumente so zu erbringen, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Neben neu gegründeten Startups nutzen laut FMA auch bereits etablierte und konzessionierte Anbieter die Regulatory Sandbox, um innovative Geschäftszweige und -modelle regulatorisch zur Marktreife zu entwickeln.

Erste Konzession bereits erteilt

Dem ersten Sandboxteilnehmer konnte Anfang des Jahres 2022 bereits eine Wertpapierkonzession für den Vertrieb digitalisierter Wertpapiere erteilt werden. Ein Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen und ein Crowdfunding-Dienstleister haben bereits Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge gestellt. Die weiteren Teilnehmer befinden sich noch in der Phase, in der sie in enger Abstimmung mit der Aufsicht die Voraussetzungen für die Erlangung einer Konzession erarbeiten.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Sandbox ist eine positive Stellungnahme des Regulatory Sandbox-Beirats, dem Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht angehören. Dieser hat im Zulassungsverfahren das volkswirtschaftliche Interesse aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht, den innovativen Charakter sowie die Testreife des Geschäftsmodells zu prüfen. 

Quelle: FMA 

Autoren

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