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EU will Vermögenswerte aus Straftaten schneller einziehen

Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie soll die Beschlagnahmung von Vermögen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen, beschleunigen helfen.
Von Redaktion
29. Mai 2023

Zwischen 2010 und 2014 wurden in der EU nur 2,2 % der Erlöse aus Straftaten eingefroren, und nur 1,1 % davon wurde beschlagnahmt. Dabei hat sich die Beschlagnahmung von Mafia-Vermögen etwa in Italien als wirksames Instrument im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität längst bewährt. Bereits 2021 hatte das EU-Parlament eine Harmonisierung der Beschlagnahmungsverfahren in der EU gefordert. Nun sind Abgeordnete des EU-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Tat geschritten und haben ein Positionspapier vorgelegt, in dem eine neue Regelung zur Einfrierung und Beschlagnahmung von Erlösen aus kriminellen Aktivitäten umrissen wird. Damit wollen sie die Prozeduren zur Identifizierung, Einfrierung und Beschlagnahmung solcher Vermögenswerte beschleunigen – durch vorübergehende Dringlichkeitsmaßnahmen etwa – und Schlupflöcher schließen.  

Ein Mittel gegen Organisierte Kriminalität und die Umgehung von Sanktionen 

Die neue Richtlinie würde auch Vermögenswerte betreffen, die aus dem Waffenhandel und aus Verbrechen der Organisierten Kriminalität stammen oder durch Umgehung von EU-Sanktionen zustande gekommen sind. Auch bei illegalem Handel mit Kernmaterial, bei Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, bei illegaler Inbesitznahme von Flugzeugen und Schiffen und bei Sabotage sollten Vermögen eingezogen werden können, sowie in Fällen, in denen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Krankheit oder Tod nicht mehr möglich ist.  

EU-weite Harmonisierung von Behördenbefugnissen 

Der Richtlinienentwurf zielt auch darauf ab, die Befugnisse der Behörden in der EU zu harmonisieren, die für die Einziehung von Vermögen zuständig sind, um grenzüberschreitende Ermittlungen einfacher zu machen. Die Abgeordneten wollen sicherstellen, dass die dafür zuständigen Behörden Zugang zu den notwendigen Informationen erhalten, zu Vermögensregistern etwa, Wertpapier- und Währungsinformationen, Zolldaten und Jahresabschlüssen von Unternehmen. Dabei sollte die Entschädigung von Opfern Vorrang haben. Bevor die Beschlagnahmung durch öffentliche Stellen erfolgt, sollten die direkt Betroffenen der Verbrechen entschädigt werden. Ansonsten sieht das Papier vor, dass eingezogene Vermögenswerte von einer speziellen Stelle verwaltet und zu sozialen Zwecken oder für das Allgemeinwohl eingesetzt werden.

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