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Bundeskartellamt gibt XXXLutz-Beteiligungen unter Auflagen frei

Die Fusion des österreichischen Möbelriesen XXXLutz mit der deutschen Tessner-Gruppe (Roller, tejo’s, Schulenburg) wurde unter Auflagen freigegeben. Die EU-Kommission prüft das Vorhaben noch.
Von Redaktion
27. November 2020

Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der Mann Mobilia Beteiligungs GmbH, Würzburg (Teil der österreichischen XXXLutz-Gruppe), in Höhe von 50 Prozent an der tejo Möbel Management Holding GmbH & Co. KG, Goslar, sowie der Roller GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Tessner-Gruppe), in Bezug auf die Absatzseite des Vorhabens (Verhältnis Möbelhandel/Endkunde) nach intensiver Prüfung unter Auflagen freigegeben.

Die europaweit aktive XXXLutz-Gruppe ist in Deutschland mit über 200 Standorten vertreten und nach Umsatz der zweitgrößte Möbelhändler in Deutschland. Die Gruppe verfügt mit XXXLutz, dodenhof, Zurbrüggen, Möbelzentrum Pforzheim, POOCO, Mömax, Osca und Sparkauf über mehrere etablierte Vertriebslinien.

Die Tessner-Gruppe ist mit 178 Standorten die Nr. 4 unter Deutschlands Möbelhändlern. Zu der Gruppe gehören die Handelsketten Roller, tejo’s SB Lagerkauf, Schulenburg sowie Meda Küchenstudios. Letztere sind aber nicht Gegenstand der Fusion.

Größer als Ikea

Im Discountbereich haben die beiden Unternehmen insbesondere mit den Linien POCO bzw. Mömax und Roller die mit Abstand führenden Positionen inne. Nach dem Zusammenschluss entsteht der auch insgesamt größte Möbelhändler in Deutschland (vor Ikea).

Das Bundeskartellamt hat im Hauptprüfverfahren die lokal betroffenen Absatzmärkte des Möbeleinzelhandels ausgehend vom jeweiligen Einzugsgebiet der 155 Tessner-Standorte geprüft. Berücksichtigt wurden alle stationären Möbelhändler sowie der Online-Handel. Da sich der Schwerpunkt des Falles im Discountbereich abspielt, wurde das Discountsegment besonders eingehend geprüft.

In der überwiegenden Zahl der betroffenen Markträume, insbesondere in den Ballungsräumen, wird es auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerb geben. Es gibt dort neben XXXLutz und den Unternehmen der Tessner-Gruppe jeweils eine nicht unerhebliche Zahl von konkurrierenden Möbelhändlern.

Die Ermittlungen haben hingegen für 25 – sich teilweise überschneidende – Markträume gezeigt, dass die Fusion dort zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs führen würde. Nur durch die Veräußerung von 23 Standorten an Dritte lassen sich die Wettbewerbsbedenken ausräumen. Die Veräußerung ist Bedingung für die Freigabe der restlichen Transaktion.

Auch Europäische Kommission prüft

Das Vorhaben wird ausnahmsweise nicht von einer Wettbewerbsbehörde sondern sowohl in Deutschland vom Bundeskartellamt (hinsichtlich der Auswirkungen auf der Absatzseite) als auch von der Europäischen Wettbewerbsbehörde bei der Europäischen Kommission (hinsichtlich der Beschaffungsmärkte) geprüft.

Aufgrund der Umsätze der beteiligten Unternehmen von insgesamt mehr als fünf Mrd. Euro hätte das Zusammenschlussvorhaben insgesamt bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Da sich das Vorhaben hauptsächlich in Deutschland auswirken wird, haben die Zusammenschlussbeteiligten bei der Europäischen Kommission beantragt, den Fall beim Bundeskartellamt prüfen zu lassen (sog. Verweisungsantrag). Weil die Beschaffungsmärkte jedoch voraussichtlich über Deutschland hinausgehen, also z.B. Möbel von den Beteiligten auch außerhalb Deutschlands eingekauft werden, hat die Europäische Kommission Ende Januar 2020 das Vorhaben nur bezüglich der betroffenen Absatzmärkte (Verhältnis Möbelhandel/Endkunde) zur Fusionskontrolle an das Bundeskartellamt verwiesen. Das Verfahren bei der Europäischen Kommission ist bislang noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Bundeskartellamt

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