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OGH zu Untreue bei einer Kreditvergabe

Es ist keine „straflose Vorbereitungshandlung“ mehr, wenn ein Täter im Wissen um die Kreditunwürdigkeit von Kreditnehmern falsche Daten in das EDV-System der Bank einspeist, um die Kreditverträge automatisch erstellen zu lassen.
Von Redaktion
09. Dezember 2020

Im vorliegenden Fall war der Täter befugt, im Namen einer Bank Kreditverträge mit Privatpersonen bis zu einer Kreditsumme von 75.000 EUR abzuschließen. Er wusste von der Kreditunwürdigkeit der potenziellen Kreditnehmer und davon, dass die von diesen vorgelegten Unterlagen gefälscht oder inhaltlich unrichtig waren (Lohnbestätigungen, Selbstauskünfte und Haushaltsrechnungen etc.).  

Dennoch speiste er die entsprechenden falschen Daten mit Vermögensschädigungsvorsatz in das EDV-System der Bank ein, um die automatisierte Erstellung der Kreditverträge zur Unterfertigung durch die Kreditnehmer zu erwirken.  

Mit diesem wissentlichen Befugnismissbrauch wurde das Stadium einer straflosen Vorbereitungshandlung jedenfalls überschritten. 

Volltext der Entscheidung

Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion

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