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„Money Mules“: Behörden warnen vor Geldwäschern

Professionelle Geldwäscher versuchen Jobsuchende als Finanzagenten anzuwerben und zur Geldwäscherei zu missbrauchen. Wer das Angebot annimmt, wird zum Mittäter und kann bestraft werden.
Von Redaktion
06. Dezember 2020

Das Bundeskriminalamt und die Finanzmarktaufsicht warnen vor einer neuen Form der Geldwäscherei: Professionelle Geldwäscher werben verstärkt Jobsuchende unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als Finanzagenten an, um über deren Bankkonto Gelder aus krimineller Herkunft zu transferieren und so zu waschen. Damit macht sich auch der angeworbene Finanzagent strafbar, es drohen hohe Freiheits- oder Geldstrafen.  

„Junior Trader“

Laut den Behörden versuchen professionelle Geldwäscher seit einigen Monaten ihr Finanzagenten-Netzwerk zu vergrößern, indem sie im Internet und meist mittels Spam-E-Mails Personen anwerben. Die Täter locken Menschen auf der Suche nach lukrativen Jobs oder Nebenbeschäftigungen mit falschen Arbeitsverträgen als Finanzagenten. Sie versprechen neben der guten Entlohnung die Entrichtung der Sozialabgaben und der anfallenden Steuern durch den „Arbeitgeber“. Der Finanzagent muss als „Junior-Trader“ in Krypto-Currencies auf seinem Konto eingelangte Gelder abzüglich ihrer Provision (ca. 5 %) in verschiedene Kryptowährungen, meist Bitcoins, wechseln oder sie direkt weitertransferieren.  

„Money Mules“

Solche Finanzagenten werden im Geldwäscher-Jargon auch „money mule“, also Geldtransportesel, genannt. Die Erklärungsversuche der Täter über die Herkunft dieser Gelder variieren und werden laufend an aktuelle Geschehnisse angepasst. In Wirklichkeit stammen die zu transferierenden Beträge aus Straftaten (Drogenhandel, Betrug, Steuervergehen, etc.). Das Weiterüberweisen von Geldern unbekannter Herkunft habe mit seriösem Trading nichts zu tun, so die FMA. Personen, die auf derartige Arbeitsangebote eingehen und Gelder weiterüberweisen oder in andere Währungen umtauschen, sind als „Finanzagenten“ strafbar. 

Täuschend echte Arbeitsverträge

Zudem verwenden die Täter die vom Finanzagenten mitgesendeten Legitimationsdokumente (Personalausweis, Meldezettel, Reisepass, etc.), ohne dessen Wissen oder explizite Einverständniserklärung, für die Eröffnung weiterer krimineller Konten, welche der weiteren Geldwäsche dienen. Analysen der Geldwäschemeldestelle zeigen, dass die Anwerbung von Finanzagenten aufgrund der Corona-Pandemie stark zugenommen hat. Überdies gehen die Tätergruppen immer professioneller vor und übermitteln täuschend echt aussehende Arbeitsverträge.

Aufgrund der starken Zunahme dieses Phänomens rufen das Bundeskriminalamt und die Finanzmarktaufsicht dazu auf, nicht auf derartige Angebote einzugehen. Finanzagenten machen sich durch ihre Tätigkeit strafbar: Sie können wegen Geldwäscherei mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe oder wegen finanzmarktrechtlicher Verwaltungsübertretung mit bis zu 60.000 Euro bestraft werden.

Quelle: FMA

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