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Greenwashing: Wenn sich Strafverfolgungsbehörden für ESG-Angaben interessieren   

Zum strafrechtlichen Haftungsrisiko irreführender Umweltaussagen anlässlich der ­Umsetzung der EmpCo-Richtlinie.  
Von Mag. Simone Petsche-Demmel , Dr. Johannes Schmid
11. September 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2026, S. 41
Mit der innerstaatlichen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2024/825) im UWG1 rückt irreführende Nachhaltigkeitskommunikation in den Fokus. Doch Greenwashing ist nicht nur ein Compliance- und Reputationsproblem: Irreführende Umweltversprechen können auch strafrechtliche Risiken begründen. EmpCo-RL – Stärkung der Verbraucher durch Greenwashing-Verbot Seit dem Bekenntnis zum Europäischen Green Deal hat die EU zahlreiche Rechtsakte gesetzt, um dem Ziel eines klimaneutralen Europas b...

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