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KI im Vergaberecht

Von der Definition bis zur Beschaffung von KI-Systemen

07. Juni 2024 / Wien und online

Das nehmen Sie mit

Künstliche Intelligenz gilt als eines der erstaunlichsten technologischen Wunderwerke der letzten Jahre. Der Fortschritt ist nicht aufzuhalten, und auch im öffentlichen Bereich könnte sich die KI als nützliches Werkzeug erweisen. Die Europäische Kommission hat sich bereits auf den „AI Act“ als Rechtsrahmen geeinigt, der die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenzen regulieren soll. Damit wurde in Europa der Startschuss für das „KI-Zeitalter“ gelegt – auch für den Einsatz im öffentlichen Bereich.
Erhalten Sie eine Einführung (((für Nicht-Techniker:innen)))), was KI eigentlich ist, wie sie funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wofür man sie verwenden kann. Und lernen Sie die wichtigsten Parameter des europäischen Rechtsrahmens kennen.

Unsere Expert:innen definieren den Begriff KI-Systeme und deren Risikoklassen, machen Sie mit den Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen vertraut und stellen Ihnen vor, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen. Steht schließlich die innovative Beschaffung von KI-Systemen fest, so gilt es, sich um Forschung, Verhandlung, Wettbewerb und Innovationspartnerschaften zu kümmern. Sie erhalten außerdem Einblick in die verschiedenen Beschaffungskriterien, Compliance-Fragen und den passenden Rechtsschutz.

Ihr Programm im Überblick

  • Definition von KI-Systemen
  • Risikoklassen von KI-Systemen
  • Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen und Sanktionen bei Nichteinhaltung
  • Innovative Beschaffung von KI-Systemen
    • Grundlagenforschung und Auftragsforschung
    • Verhandlungsverfahren
    • Wettbewerblicher Dialog
    • Innovationspartnerschaft
  • Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien für KI-Beschaffungen (unter Berücksichtigung von KI-Startups)
  • Compliance und Rechtsschutz bei KI-Vergaben

Interessant für

  • Leiter:innen und Mitarbeiter:innen im öffentlichen Einkauf (Bund, Land, Gemeinden und sonstige öffentliche Auftraggeber)
  • Leiter:innen und Mitarbeiter:innen von Rechtsabteilungen
  • Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsleitung
  • Entwickler:innen und Nutzer:innen (öffentliche Auftraggeber und Startups, KMU, Industrie) von KI-Systemen
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Veranstalter: ARS