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The Road to the Whistleblowing Directive

EQS Group AG tourt mit virtueller Konferenz “Whistleblowing Roadshow” durch Europa - Sonderformat der European Compliance & Ethics Conference (ECEC) mit allem Wissenswerten zum EU-Hinweisgeberschutz

Von 16. März 2021 bis 25. März 2021 / online

Die EQS Group AG, ein globales RegTech, veranstaltet im März 2021 das „ECEC Special – The Road to the Whistleblowing Directive“. Die EQS Group informiert bei seiner Roadshow über Herausforderungen und Pflichten hinsichtlich der Einführung eines Hinweisgebersystems, bevor die EU-Whistleblower-Richtlinie im Dezember 2021 in Landesrecht umgesetzt sein muss. Die Halbtageskonferenz findet an vier verschiedenen Terminen statt und richtet sich an Compliance-Vertreter in ganz Europa. Die DACH-Edition findet am 16. März 2021 statt.

Die European Compliance & Ethics Conference (ECEC) der EQS Group AG geht im März dieses Jahres mit einem Sonderformat online: Auf der virtuellen Roadshow „The Road to the Whistleblowing Directive“ geben Rechts- und Compliance-Experten Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Landesrecht und Tipps für eine rechtskonforme Erfüllung der Anforderungen, in deren Mittelpunkt die Einführung eines internen Meldekanals steht. Bereits bei ihrer Premiere im vergangenen Jahr hatte sich die ECEC als eine der größten Konferenzen der Branche etabliert.

Neuerungen beim Hinweisgeberschutz – Das müssen Unternehmen beachten

Bis zum 17. Dezember 2021 muss die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind dann verpflichtet, einen internen Meldekanal einzuführen. Ab 2023 betrifft dies Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Auch auf Behörden, Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern findet die Richtlinie Anwendung.

Programm

Marco Hüsener, Senior Expert Corporate Compliance bei der EQS Group AG und Dr. Bernd Federmann, Global Legal Head of Industrial Manufacturing, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG Law, eröffnen die DACH-Edition mit einer Keynote zu der neuen EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. In einem länderspezifischer Teil erläutern Experten, welche Auswirkungen die Direktive auf die Gesetzgebungen der einzelnen Länder haben wird und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können. Maxie-Lina Mehling, Group Compliance Officer bei PARK NOW, stellt eine Best Practice zur Einführung eines Hinweisgebersystems vor. Till Oberbeckmann, Co-Founder und Managing Partner bei turingpoint, ergänzt die Konferenz mit einem Vortrag zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-konformen Datenspeicherung in der Cloud.

Die Roadshow umfasst vier Termine:

Am 16. März findet die Konferenz für Deutschland, Österreich und die Schweiz (DACH) statt.

In der Breakout Session für Österreich informieren DDr. Manuela Kohl, Head of Group Legal & Compliance und Compliance Officer bei TÜV Austria, Martin Eckel, Partner, CEE Head of Competition, EU & trade and CEE Co-Head of Compliance bei Taylor Wessing, Gert Weidinger, Partner bei KPMG, und Mirco Schmidt, Country Manager Austria bei der EQS Group, über den Umsetzungsstatus der Richtlinie in Österreich.

Die Ausgabe für Großbritannien, Irland und die Niederlande ist für den 18. März vorgesehen. Am 23. März können sich Interessierte aus Frankreich, Spanien, Portugal und Italien zuschalten. Letzte Station der Roadshow wird Osteuropa am 25. März sein.