Cybersicherheitsschulung für zertifizierte Leitungsorgane - NIS-2
Von 08. April 2026 bis 29. April 2026 / Hybrid Live-Online oder vor Ort: Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien, barrierefreier Zugang
Worum geht es?
Im Rahmen der Veranstaltung werden die technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem NISG 2024 vermittelt, damit die Leitungsorgane ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen können. Dies umfasst die Darstellung der aktuellen Angriffsvektoren von Innen- und Außentätern, die technischen Möglichkeiten, um diese Angriffsvektoren abwehren zu können, sowie die organisatorische und rechtliche Ausgestaltung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) unter besonderer Berücksichtigung des Risikomanagements. Darüber hinaus wird vermittelt, unter welchen Umständen eine Haftung des Leitungsorgans denkbar ist und mit welchen Maßnahmen dies bestmöglich verhindert werden kann.
Ihr fachlicher Nutzen
Leitungsorgane (wie etwa Vorstand, Geschäftsführer:in Aufsichtsrat) wesentlicher und wichtiger Einrichtungen müssen an für diese spezifisch gestaltete Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Im Rahmen der „Cybersicherheitsschulung für Leitungsorgane“ erhalten die Teilnehmer:innen umfassende Informationen und Fähigkeiten um deren im NISG 2024 vorgesehenen Rolle gerecht zu werden.
Die Qualifikation befähigt Sie
- bewerten zu können, ob ein Unternehmen vom Anwendungsbereich des NISG 2024 betroffen ist.
- Ihrer Verantwortlichkeit in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement als Leitungsorgan nachkommen zu können.
- die NISG 2024 Konzepte zu verstehen.
- Risikomanagementmaßnahmen inhaltlich prüfen und deren Notwendigkeit nachvollziehen zu können.
- die Umsetzung der Informationssicherheit unter Berücksichtigung der NISG 2024 Vorgaben nachvollziehen zu können.
- technische Gefährdungslagen zu verstehen, um daraus risikoadäquate Cybersicherheitsmaßnahmen ableiten zu können.
- den adäquaten Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems nachvollziehen zu können.
- Meldepflichten in Zusammenarbeit mit erheblichen Cybersicherheitsvorfällen bewerten zu können.
Interessant für
Leitungsorgane wie Geschäftsführer:innen, Vorstand, Aufsichtsrat