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Vergabe-Compliance: Russland-Sanktionen verpflichten öffentliche Auftraggeber

Mit ihrem 5. Sanktionspaket hat die EU russische Unternehmer von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen; viele Fragen bleiben aber offen. Dieser Beitrag zeigt, wie der öffentliche Einkauf einen haftungsfreien Vergabeprozess sicherstellen kann. Neben einer umgesetzten Vergabe-Compliance ist ein kluger und fundierter Umgang mit bestehenden Vergabehebeln gefragt.
Von Mag. Berthold Hofbauer
30. Mai 2022 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2022, S. 12
Aufgrund des kriegerischen Überfalls auf die Ukraine hat die Europäische Union (EU) bekanntermaßen mehrere Sanktionspakete gegen Russland erlassen. Neben dem naheliegenden Militärgüter-Embargo sind insbesondere die Beschränkungen des EU-Finanzmarktes, umfassende Exportverbote und eine „Schwarze Liste“ von Unternehmen, die von der Teilnahme am Geschäftsleben auszuschließen sind, hervorzuheben. Im Bereich der Importverbote ist das Sanktionsregime bis dato noch zögerlich. Bisher war im Wesentlic...

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