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Compliance & Cloud – SpeechLive ganz vorn dabei!

Ein unverzichtbares Tool im juristischen Alltag sind die Sprache-zu-Text-Lösungen von Philips Speech. Viele von ihnen greifen auf Cloud-Technologien zurück, was immer wieder zu Fragestellungen rund um Datensicherheit und Compliance führt. Compliance Praxis (CP) sprach dazu mit Philipp Heinzl (PH), Experte für die Cloud-Lösung SpeechLive bei Philips Speech. 
Von Redaktion
19. November 2020
Philips Speech, © Philips Speech

Unser Interviewpartner

Philipp Heinzl,  Experte für die Cloud-Lösung SpeechLive bei Philips Speech

CP: Herr Heinzl, wir wissen von unserem LeserInnen-Feedback, dass viele Anwälte, Richter und andere Vertreter der juristischen Branche mit Sprache-zu-Text-Lösungen arbeiten.

PH: Da haben Sie recht; unsere Produkte sind gerade im rechtlichen Bereich sehr beliebt, ganz einfach deshalb, weil sie effizient sind und damit Zeit ersparen. Unabhängig davon, ob man die Spracherkennung in Echtzeit nutzt, unseren Schreibservice oder einfach nur bruchstellenfreier mit seinem Back-Office zusammenarbeiten möchte. Einer unserer Kunden sagt in diesem Zusammenhang gerne: „Wenn man selbst schreibt, stößt man von den Einkommensmöglichkeiten her an Grenzen, denn Zeit ist Geld.“

CP: Jetzt gibt es in Zusammenhang mit diesen Cloud-Lösungen ja immer wieder Diskussionen rund um die Datensicherheit. Wie hat Philips Speech mit seinen Lösungen diese Herausforderung gelöst?

PH: Rechtsanwälte brauchen Technologien, die ein Höchstmaß an Datensicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, schließlich werden höchst sensible Daten verarbeitet. Philips ist mit spezialisierten Hardware- und Softwarelösungen seit Jahrzehnten vertrauter Partner kleiner und großer Anwaltskanzleien - nicht nur in Österreich, sondern weltweit. Einen Überblick über aktuelle Kunden-Referenzen finden Sie hier.

Schon lange, bevor 2018 die DSGVO in Kraft trat, haben wir auf ganz klar auf die Datenspeicherung in der Europäischen Union gesetzt. Diktatdaten werden auf redundanten (d.h. “gespiegelten”) Servern von Microsoft Azure innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Sensible Daten werden in einem Hochsicherheitsserverzentrum in Österreich gehostet, nämlich im „earthDATAsafe“ der Kapsch BusinessCom in den steirischen Bergen.

CP: Das klingt vertrauenserweckend. Seit kurzem gibt es auch von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer ganz offiziell „grünes Licht“ für Cloud-Technologien. So hat am 28. September 2020 die Standesvertretung die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) überarbeitet.

PH: Da haben Sie völlig recht. Für uns bei Philips Speech war diese „offizielle Anerkennung“ von Cloud-Lösungen sehr wichtig, denn: Sie werden dabei als strategisch wichtige Arbeitswerkzeuge für Rechtsanwälte anerkannt. Dies gilt auch für Philips SpeechLive, unserer cloudbasierten Sprache-zu-Text-Lösung.

CP: Gemäß 3. § 40 Abs 3. dürfen Rechtsanwälte “unter Wahrung der bestehenden beruflichen Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtlichen Anforderungen zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung die Dienste eines externen Dienstleisters in Anspruch…” nehmen, wenn 5 Kriterien erfüllt sind.

PH: Absolut. Und ich freue mich, sagen zu können, dass Philips SpeechLive - die cloudbasierte Diktier- und Workflow-Lösung - all diese Kriterien gemäß §40 Abs 3 erfüllt - wenn nicht sogar übertrifft. Da wäre zum ersten, die „Wahrung der Klienten-Interessen“. Da geht es vor allem um das heikle Thema der Verschwiegenheit. Werden „geschäftsübliche” Dienstleistungen verwendet, ist entsprechend den Erläuterungen zu § 40 Z. 3 RL-BA die Verletzung der Interessen des Klienten typischerweise nicht zu erwarten. Zudem beschleunigen unsere Sprachetechnologie-Lösungen die Erledigung von Schriftsätzen, Korrespondenzen und weiteren Dokumenten. Dies ist im Interesse des Rechtsanwalts und der Klienten.

CP: Zum zweiten müssen gemäß Z 2 „die externen Dienstleister durch Rechtsanwälte mit besonderer Sorgfalt ausgewählt werden“. Dienstleister wäre im gegenständlichen Fall die Philips Speech.

PH: Die Frage stellt sich: Was entscheidet dabei? Wir meinen: Die fachliche Eignung sowie einschlägige Zertifizierungen und Qualitätsnachweise. Die von uns verwendete Server-Infrastruktur ist vielfach zertifiziert, darunter finden sich zahlreiche ISO-Zertifizierungen (auch ISO27001), CIS Benchmark, CSA Star und viele weitere nationale, regionale oder branchenspezifische Standards. Eine umfassende Übersicht finden Sie hier. Zusätzlich zu diesen Zertifizierungen werden auch regelmäßig Audits durchgeführt.

Weiters benutzen unsere Produkte End-to-End-Verschlüsselungen, und zwar während der Aufnahme, bei der Übermittlung in die Cloud und schlußendlich beim Speichern auf dem Server. Natürlich wird während der Dateiübertragung nach und von SpeechLive das gesicherte HTTPS-Protokoll verwendet. Im Cloud-Speicher werden die Daten zusätzlich mit 256-Bit-Verschlüsselung geschützt.

CP: Z 3 verlangt, dass externe Dienstleister den Rechtsanwalt unverzüglich im Falle einer Hausdurchsuchung informieren, sofern dies rechtlich zulässig ist.

PH: Dafür haben wir „wasserdicht“ vorgesorgt. Microsoft ist Philips Speech gegenüber vertraglich verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn aus gesetzlichen Gründen Daten weitergegeben werden müssen, zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung. Wir garantieren unseren Kunden wiederum, diese Informationen in derartigen Fällen ohne Verzögerung zu kommunizieren.

CP: Können Sie uns noch abschließend zusammenfassen, Herr Heinzl, warum SpeechLive in Sachen Vertraulichkeit und Datenschutz state-of-the-art ist?

PH: Sehr gerne, das ist einfach auf den Punkt zu bringen: Wir haben einfach alle entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um Top-Sprachtechnologie mit maximaler Datensicherheit und Vertraulichkeit zu kombinieren.


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