EBA-Leitlinien zur Rolle des Geldwäschebeauftragten – was ändert sich?
Von Dr. Bettina Hörtner , Lisa-Maria Binder
07. Dezember 2021 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2021, S. 31
07. Dezember 2021 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2021, S. 31
Zugrundeliegende Motive Schon mit der 4. Geldwäscherichtlinie wurde beschlossen, dass jeder Verpflichtete von Finanzsektoren auf der Managementebene einen AML/CFT-Compliance-Beauftragten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ernennen hat. Wie sich aus einer Reihe von Berichten europäischer Behörden der Folgejahre ergab, wurden die bestehenden Anforderungen in verschieden Sektoren des EU-Finanzsystems jedoch nicht einheitlich umgesetzt und nicht immer wirksam angewende...
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