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Editorial 3/2023

Von DDr. Alexander Petsche
29. August 2023 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2023, S. 1

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Es ist nun soweit: sowohl das Korruptionsstrafrecht als auch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurden novelliert.

Mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren (bei Bestechung) und 10 Jahren Freiheitsstrafe (bei Vorteilszuwendung und beim Anfüttern!) kommt es zu einer deutlichen Verschärfung. Dazu kommt die Strafbarkeit des Mandatskaufes (bis zu 5 Jahre Haft), allerdings nur, wenn ein Entgelt fließt (statt Vorteil) und der Erfolg eingetreten ist. Im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde der Tagessatz auf maximal EUR 30.000 erhöht. Bei bis zu 180 Tagessätzen liegt die maximale Geldbuße somit bei EUR 5,4 Millionen für eine Straftat.

Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Compliance-Management-Systeme auf diesem Gebiet nachzuschärfen. Compliance-Verantwortliche wissen, dass Sanktionen nur ein Element von mehreren sind, um Verhalten zu steuern.

Und: solange wir immer nur darüber sprechen, was strafbar ist und was gerade noch nicht, verpassen wir der Ethik und Moral eine Maske, die ihr gar nicht passt und nehmen uns die Chance, Organisationen wertebasiert zu führen.

Viel Spaß beim Lesen!


Ihr

Alexander Petsche

Schriftleiter Compliance Praxis

Autoren

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DDr. Alexander Petsche

Prof. DDr. Alexander Petsche ist Rechtsanwalt und Partner von Baker & McKenzie. Zu seinen Beratungsgebieten zählen die Einführung und Weiterentwicklung von Compliance Management Systemen, Internal ...