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Editorial 1/2024

Von DDr. Alexander Petsche
04. März 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2024, S. 1
Sehr geehrte Lesende, im Dezember 2023 wurde eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) erzielt. Es wird also ernst. Die Übergangsfrist wird ab Verabschiedung (Frühjahr 2024) zwei Jahre betragen. Wie immer: So lange sollte man aber nicht warten, weil die Anforderungen sehr hochgesteckt sind und daher eine lange Vorbereitungszeit erforderlich ist (Due Diligence, Berichtspflichten, gesamte Kette, Schadenersatz, etc…...

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