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Neukundenprüfung: FMA ermöglicht vollautomatisiertes Identifikationsverfahren

Die FMA hat in der Online-Identifikationsverordnung neue Regeln geschaffen, die eine rein biometrische Identifikation von Neukunden im Rahmen der Geldwäscheprävention erlauben. Das neue Verfahren verspricht beaufsichtigten Unternehmen eine Senkung der Personal­kosten und höhere Durchlaufquoten bei der Kundenidentifikation.
Von Stella Janssen , Maximilian Stubenberg
07. Dezember 2021 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2021, S. 40
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) schafft mit der am 2. November 2021 ausgegebenen 455. Verordnung (Änderung der Online-Identifikationsverordnung, kurz Online-IDV) für beaufsichtigte Unternehmen die Möglichkeit, ein rein biometrisches Verfahren bei der Online-Identifikation von Neukunden anzuwenden. Damit bekommen beaufsichtigte Unternehmen künftig die Möglichkeit, im Rahmen des Geldwäschegesetzes die Neukunden-Prüfung per vollautomatischer Fernidentifikation durchzuführen. Aussch...

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