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Österreich: Überlegungen zur Regelung von Whistleblowing

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Korruptionswahrnehmungsindex 2012 hat Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC) ein „Forderungspapier“ zum Thema Whistleblowing veröffentlicht. Auch das Justizministerium befasst sich mit dem Thema anonyme Hinweisgeber.
Von Redaktion
06. Dezember 2012

Soll „Whistleblowing“ – also anonyme Hinweise auf Korruption oder andere Machenschaften in Behörden und Unternehmen – gesetzlich geregelt werden? Wenn ja, wie sollten solche Regeln aussehen?

Die Debatte zu diesen Fragen beginnt sich in Österreich zu intensivieren. Justiziministerin Beatrix Karl kündigte am Dienstag im ORF-Fernsehen an, im kommenden Jahr ein Pilotprojekt für eine Whistleblower-Regelung starten zu wollen.

Dieser Modellversuch solle bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angesiedelt werden. Details nannte die Ministerin in der ZIB2 noch nicht. Wichtig sei, dass im Gegensatz zur anonymen Anzeige auch Rückfragen möglich sein sollen, und zwar in beiden Richtungen: Die Ermittlungsbehörde soll Nachfragen zum Fall stellen können, der Hinweisgeber ebenfalls.

Zahlt sich Whistleblowing aus?

Am gestrigen Mittwoch, gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Corruption Perception Index 2012 (CPI 2012), legte auch TI Österreich ein Papier mit Forderungen zur gesetzlichen Regelung von anonymen Hinweisen vor. Titel: „Zahlt sich Whistleblowing aus?“

Die zentralen Forderungen in dem Papier lauten:

  • Der Begriff „Whistleblower“ muss gesetzlich definiert werden.

  • Es braucht allgemeingültige gesetzliche Regelungen zum Schutz des Whistleblowers im privaten Sektor.

  • Die Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline muss erleichtert werden. Die datenschutzrechtlichen Hürden dafür seien derzeit zu hoch, die Zusammenarbeit der Datenschutzkommission mit den Unternehmen müsse sich verbessern.

  • Die Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline soll ab einer bestimmten Unternehmensgröße als Teil des Compliance-Systems verpflichtend sein.

  • Das öffentliche Bewusstseins dafür, dass Whistleblower keine „Vernaderer“ sind, soll gestärkt werden.

„Insider“ wichtigste Quelle für Korruptionsaufdeckung

TI-AC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch internationale Institutionen (wie GRECO) eine „whistleblower protection“ fordern, da Korruptionsfälle in den meisten Fällen durch Hinweise von „Insidern“ aus den betroffenen Organisationen selbst aufgedeckt werden.

„Während die 2011 eingeführte „Kronzeugenregelung“ – bei der es um Tatbeteiligte geht, die ihr Wissen umfassend den Justizbehörden offenlegen müssen – mittlerweile ihre Brauchbarkeit zur Aufdeckung von Korruptionsfällen bereits unter Beweis gestellt hat, fehlt eine Schutzregelung für nicht in Delikte involvierte Hinweisgeber aus den entsprechenden Unternehmen und Behörden gegen dienstrechtliche oder tatsächliche Benachteiligungen oder auch existenzbedrohende Klagen.“ so Karin Mair, Beiratsmitglied von TI-AC.  

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(KP)

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