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BWB startet Whistleblowing-System

Ab sofort ist es möglich, Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellgesetz anonym über eine Website an die Bundeswettbewerbsbehörde zu übermitteln.
Von Redaktion
08. Februar 2018

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein webbasiertes Whistleblowing-System gestartet, das Hinweisgebern die anonyme Meldung von Kartellen und Marktmissbrauch ermöglicht.

Weblink

Das Whistleblowing-System ist erreichbar unter https://report.whistleb.com/de/bwb

Meldungen einbringen können etwa Mitarbeiter von Unternehmen, wenn sie über Informationen verfügen, die einen Kartellverstoß belegen. Ein weiteres Beispiel sind laut BWB Unternehmen, die über Informationen zu kartellrechtswidrigen Handlungsweisen von anderen Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, verfügen. Über das System können auch Unterlagen hochgeladen und übersendet werden.

Wirklich anonym?

Die BWB betont zum Start des neuen Systems, dass die Kommunikation mit den anonymen Hinweisgebern nur über gesicherte Postfächer verläuft. Daher sei technisch garantiert, dass Hinweise weder für die BWB noch für andere Dritte rückverfolgbar seien. So soll gewährleistet werden, dass Hinweisgeber völlig anonym bleiben können und Ihre Unterlagen vertraulich behandelt werden.

Andere Möglichkeiten für Beschwerden bei der BWB

Wenn keine Unterlagen verfügbar sind, die eine Kartellabsprache oder einen Marktmachtmissbrauch konkret belegen können, rät die BWB dazu, das allgemeine Beschwerdesystem der BWB zu verwenden und das Formblatt mit den relevanten Informationen zu übersenden. Auch das ist anonym (zB per Post) möglich.

Erklär-Videos

Wie funktioniert das Whistleblower-System der BWB?

Welche Dokumente unterstützen die BWB bei ihrer Ermittlungsarbeit?

(Quelle: BWB)

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