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Tax Compliance: Mehr Transparenz für Handel mit Kryptowerten

Die EU bringt neue Regeln auf den Weg, die Steuerschlupflöcher für Inhaber von Kryptowerten schließen sollen.
Von Redaktion
24. Mai 2023

Letzte Woche haben sich die EU-Finanzminister auf neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister geeinigt, die für in der EU ansässige Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Durch die Neuregelung soll die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Direktive on administrative Cooperation – DAC) aktualisiert und der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden in der EU gestärkt werden. Die vorgeschlagene Aktualisierung (DAC8) verpflichtet alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Die Meldepflicht betrifft sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Außerdem werden die Finanzinstitute zur Meldung von Transaktionen mit E-Geld und digitalen Zentralbankwährungen angehalten. Die Meldepflichten gelten für alle Unternehmen, die Dienstleistungen für in der EU ansässige Bürger erbringen, unabhängig davon, wo die Unternehmen ihren Sitz haben – sie greifen also weltweit.  

Informationsaustausch zwischen Finanzämtern in der EU 

Darüber hinaus sieht die Richtliniennovelle eine Ausweitung des automatischen Austausches zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedsländer vor. Grenzüberschreitende Vorbescheide für vermögende Privatpersonen – d.h. solche, die über ein finanzielles Vermögen oder verwaltete Vermögenswerte von mindestens 1 Million Euro verfügen – sollen zwischen den Mitgliedsländern automatisch ausgetauscht werden. Anvisiert ist auch ein EU-weites Mindeststrafmaß für besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Meldepflicht. 

Umfassende Regelung des Handels mit Kryptowerten 

Die neuen Vorschriften werden die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets Regulation – MiCA) ergänzen, die kürzlich gebilligt wurde, und der zufolge Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die für in der EU ansässige Bürger tätig werden, in der EU zugelassen und niedergelassen sein müssen. Die MiCa regelt den Zugang von Kryptowerten zum EU-Markt; eine Regelung für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden über Erlöse aus Kryptowerten enthält sie nicht. 

Die Aktualisierung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) zielt hingegen darauf ab, die Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU zu verbessern, um Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzubeugen und Steuergerechtigkeit unter den EU-Ländern zu gewährleisten.  

Quelle: EU-Kommission

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