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Nach Preisexzessen: Pharmafirma muss Krebsmittel drastisch vergünstigen

Nach kartellrechtlich verbotenen Preisexzessen wird der südafrikanische Pharmakonzerns Aspen die Preise für sechs patentfreie Krebsarzneimittel um 73% senken.
Von Redaktion
17. Februar 2021

Die Europäische Kommission hat Verpflichtungszusagen von Aspen nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Demnach muss Aspen seine Preise für sechs unentbehrliche Krebsmedikamente in Europa um durchschnittlich 73% senken und eine längerfristige Versorgung mit diesen patentfreien Arzneimitteln gewährleisten. 

Die Bedenken der Kommission

Im Jahr 2017 hatte die Kommission die Preispolitik von Aspen für sechs unentbehrliche patentfreie Krebsarzneimittel geprüft, die hauptsächlich zur Behandlung von Leukämie eingesetzt werden. Nachdem Aspen die Krebsmedikamente von einem anderen Unternehmen erworben hatte, begann es 2012, deren Preise in ganz Europa schrittweise zu erhöhen – in vielen Fällen um mehrere hundert Prozent.

Das Unternehmen erzielte durch den Verkauf dieser Medikamente in Europa nach den Preiserhöhungen durchweg Gewinne, die sowohl absolut als auch im Vergleich zu den Erträgen ähnlicher Unternehmen der Branche sehr hoch waren. Die Preise von Aspen lagen selbst nach Berücksichtigung einer angemessenen Rendite durchschnittlich um fast dreihundert Prozent über den relevanten Kosten. 

Eine Rechtfertigung für die durchgehend sehr hohen Gewinne von Aspen konnte die Kommission nicht entdecken, zumal die Arzneimittel von Aspen seit 50 Jahren patentfrei sind, die Forschungs- und Entwicklungskosten sich also bereits vollständig amortisiert haben.

Aspen konnte diese Preiserhöhungen durchsetzen, weil kaum geeignete Alternativprodukte zu diesen speziellen Krebsarzneimitteln zur Verfügung stehen. Als nationale Behörden versuchten, sich den Preiserhöhungen zu widersetzen, drohte Aspen, die Medikamente aus den nationalen Listen erstattungsfähiger Arzneimittel streichen zu lassen, und gab in einigen Fällen sogar seine Absicht bekannt, die üblichen Lieferungen in den betreffenden Mitgliedstaat einzustellen.

Die Verhaltensweisen von Aspen betrafen den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, wenngleich nicht jedes Arzneimittel in jedem Land verkauft wurde. Daher äußerte die Kommission ernsthafte Bedenken, dass das Verhalten von Aspen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt, wonach es unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist, Kunden exzessiv überhöhte Preise aufzuerlegen. 

Die Verpflichtungszusagen von Aspen

Aspen bot an, die Bedenken der Kommission durch eine Reihe von Verpflichtungszusagen auszuräumen. Im Juli 2020 konsultierte die Kommission Interessenträger, um zu prüfen, ob die von ihr festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt würden. Angesichts des Ergebnisses dieses Markttests passte Aspen seine Verpflichtungszusagen an. Die Kommission akzeptierte die endgültigen Verpflichtungszusagen und erklärte sie daher für rechtsverbindlich. 

Die Kernpunkte der Verpflichtungszusagen von Aspen sind:

  • Aspen wird seine Preise für die betroffenen sechs Krebsarzneimittel europaweit um durchschnittlich etwa 73% senken, sodass die Preise im Durchschnitt unterhalb des Niveaus von 2012 liegen, als Aspen mit den Preiserhöhungen begann.
  • Diese gesenkten Preise bilden die Preisobergrenze für die kommenden 10 Jahre und gelten bereits seit dem 1. Oktober 2019.
  • Aspen garantiert die Lieferung der Arzneimittel für die kommenden fünf Jahre und wird weitere fünf Jahre entweder die Lieferungen fortsetzen oder anderen Herstellern die Marktzulassungen (MZ) für die Medikamente zur Verfügung stellen.
  • Die Verpflichtungszusagen bleiben zehn Jahre lang in Kraft. Unter der Aufsicht der Kommission wird ein Treuhänder für die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungszusagen zuständig sein.

Quelle: EU-Kommission

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