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Krypto-Assets: Finanzregulatoren warnen vor hohen Risiken

Die europäischen Regulatoren für Banken, Versicherungen und Kapitalmarkt warnen gemeinsam Anleger und Konsumenten vor den hohen Risiken, die mit virtuellen Geldanlagen verbunden sind.
Von Redaktion
17. März 2022

Die Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), die Versicherungs- und Pensionskassenaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) warnen gemeinsam Konsumenten und Anleger vor den vielfältigen und hohen Risiken, die mit der Verwendung von und der Anlage in Krypto-Assets und virtuellen Währungen verknüpft sind.  

Die Warnung erfolgt aufgrund der zunehmenden Aktivitäten und des erhöhten Interesses von Verbrauchern an Krypto-Assets und der aggressiven öffentlichen Werbung für solche Krypto-Assets und damit verbundener Produkte, auch über die sozialen Medien sowie durch sogenannte Influencer. Die europäischen Regulatoren haben daher gleichzeitig eine gemeinsame Informationskampagne via Social Media gestartet. 

In ihrer Warnung heben die EU-Institutionen hervor, dass Krypto-Assets für die meisten Kleinanleger weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet sind, da die Verbraucher:

  • mit der sehr realen Möglichkeit konfrontiert sind, ihr gesamtes investiertes Geld zu verlieren, wenn sie Krypto-Assets kaufen;
  • wegen der Risiken irreführender Werbung, auch über soziale Medien und Influencer, sehr achtsam sein sollten; und
  • besonders vorsichtig sein sollten, wenn schnelle oder hohe Renditen versprochen werden, vor allem, wenn diese zu gut klingen, um wahr zu sein. 

Die europäischen Regulatoren warnen die Verbraucher auch davor, dass Schadenersatz, Regress oder andere Rechtsansprüche bei Krypto-Assets oft nicht oder nur sehr schwer durchzusetzen sind. Denn diese und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen fallen in der Regel nicht unter den bestehenden Schutz der aktuellen Vorschriften nach europäischem Recht für Finanzdienstleistungen. Sie sind auch nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt. 

Quelle: FMA

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