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Kartellrecht: 60,5 Mio. EUR Geldbußen gegen Pharmafirmen verhängt

Die Europäische Kommission hat die Pharmaunternehmen Teva und Cephalon mit der Geldbuße belegt, weil sie die Einführung eines Generikums verzögerten.
Von Redaktion
30. November 2020

Teva und Cephalon hatten vereinbart, die Markteinführung eines preisgünstigeren Generikums des Cephalon-Arzneimittels gegen Schlafstörungen, Modafinil, nach Ablauf der Hauptpatente von Cephalon um mehrere Jahre zu verzögern. Die Vereinbarung wurde weit vor dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem Cephalon eine Tochtergesellschaft von Teva wurde. Die Vereinbarung verstieß gegen EU-Kartellrecht und verursachte erheblichen Schaden für Patienten und Gesundheitssysteme in der EU, da sie dazu führte, dass die Modafinil-Preise hoch blieben.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten – selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden. Die Pay-for-Delay-Vereinbarung von Teva und Cephalon schadete Patienten und nationalen Gesundheitssystemen, denen erschwinglichere Arzneimittel vorenthalten wurden.“

Pay-for-Delay-Vereinbarung

Die Kommission stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass Teva durch eine Pay-for-Delay-Vereinbarung mehrere Jahre lang als Wettbewerber ausgeschaltet wurde und Cephalon deshalb höhere Preise berechnen konnte, obwohl das Hauptpatent für Modafinil seit Langem abgelaufen war.

Patentvergleiche sind zumeist rechtmäßig. Der Vergleich zwischen Teva und Cephalon war es nach Auffassung der Kommission nicht. Teva verpflichtete sich, nicht auf den Modafinil-Märkten tätig zu werden – nicht weil es von der Stärke der Cephalon-Patente überzeugt war, sondern weil Cephalon Teva erhebliche Werte übertrug. Die Wertübertragung erfolgte vor allem durch eine Reihe von geschäftlichen Nebenabsprachen, die Teva ohne die Zusage, nicht in den Markt einzutreten, nicht erreicht hätte.

Die verzögerte Markteinführung von Generika verhindert, dass Verbraucher und Gesundheitssysteme früher von erheblich niedrigeren Preisen profitieren. Über Pay-for-Delay-Vergleiche teilen sich Unternehmen die zusätzlichen Gewinne, die sie aufgrund des fehlenden Wettbewerbs erzielen.

Gelbußen

Die von der Kommission gegen Teva und Cephalon verhängten Geldbußen belaufen sich auf 30 Mio. EUR bzw. 30.5 Mio. EUR, d. h. insgesamt 60.5 Mio. EUR.

Quelle: EU-Kommission


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