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FMA: Zahl der Whistleblower nimmt weiter stark zu

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verzeichnete auch 2021 einen Anstieg von anonymen Hinweisen, vor allem zu Anlagebetrug, insbesondere mit Krypto-Assets, sowie Missständen im Handel mit Wertpapieren.
Von Redaktion
15. März 2022

Laut FMA ist die Zahl der Hinweise durch Whistleblower, die meist anonym Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen melden oder über dubiose Anbieter oder Marktpraktiken berichten, auch im Jahr 2021 wieder signifikant angestiegen, und zwar um 7,2% auf 298. Dies markiere einen neuen Rekordwert seit Einführung des webbasierten Hinweisgebersystems in der FMA im Jahr 2014.

Etwa acht von zehn Whistleblower-Hinweisen fallen demnach tatsächlich in den gesetzlichen Aufsichtsauftrag der FMA. Von den 235 Hinweisen, die den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich beinahe ein Drittel auf Anlagebetrug, knapp ein Viertel äußerte den Verdacht auf Missstände bei Banken. Signifikant zugenommen haben laut FMA Hinweise im Wertpapierbereich (ebenfalls rund ein Viertel), wo insbesondere auf mögliche Verfehlungen in Zusammenhang mit dem Anbot, dem Handel und dem Vertrieb von Wertpapieren wie etwa Markt- und Kursmanipulationen, Insidertrading und Ad Hoc-Verstöße berichtet wurden. Weitere Hinweise betrafen Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, die Rechnungslegung sowie den Verdacht auf Geldwäscherei. Whistleblower-Hinweise haben 2021 zu zehn Investorenwarnungen, 32 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.

Viele Hinweise zu Anlagebetrug mit Krypto-Assets

Gut jeder zweite Hinweis auf Anlagebetrug betrifft Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen. Deren Vertrieb und Handel erfolgt über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet. Geworben wird für diese meist über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Auf dubiosen Trading-Plattformen werden auch finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Die FMA warnt, dass das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten und das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt ist. 45 Prozent der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.

Sicher und anonym

Die webbasierte Whistleblower-Plattform der FMA garantiert nach Angaben der Behörde dem Hinweisgeber technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für die FMA noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren. Ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach ermöglicht aber auch eine anonyme Kommunikation zwischen Behörde und Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht.

Quelle: FMA

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